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2. Ausbettung von Urnen
2.1. Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern 70,— DM
3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnendenkmalen
3.1. Für die Entnahme einer Urne 30,— DM
- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein
Steinmetz die Verschlußplatte entfernt -
4. WiederbeiSetzung
4.1. Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. NUTZUNGSGEBÜHREN
RECHTE AN GRABSTÄTTEN
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihenarabstätten
1.1. für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,— DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 120,— DM
1.2. für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500,— DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen ' 300,— DM
1.3. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 150,— DM
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 90,— DM
1.4. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
1.5. Urnen-Reihengrabstätten in Urn en mauern
Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlqrabstätten
2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
50,— DM 30,— DM
500,— DM
1.000,— DM 600,— DM
250,— DM 150,— DM
2.3. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen
4
c;
100,— DM 60,— DM
4
2.4. als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 250,-
(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)
2.5. Urnen-Wahlgrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Urnennische
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 1.000,-
2.6. Urnen--Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen
2.6.1. für jeden Grabstellenplatz, der bei der Er
richtung eines Urnendenkmals bereitgehalten wird
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,-
(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellenplätze)
3. Wiedererwerb des Nutzungsrechts
Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach
den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
IV. SONSTIGE GEBÜHREN
1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der
Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unter
haltungsverpflichteten bzw. Nutzungsberechtigten
1.1. Entfernung de r Grabmale u nd Ein fass ungen, die
vor dem 31.7.1980 genehmigt wurden
1.1.1. bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,-
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,-
1.1.2. bei Doppelwahlgrabstätten
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 220,-
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 220,-
1.1.3. bei mehr als zwei Wahlgrabstätten
- für jede weitere Wahlgrabstätte
- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,-
- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,-
2. Beisetzung in Urnenmauern
2.1. Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen
2.1.1. Urnenmauer 1
auf dem Friedhof an der Friedensstraße
- Verschlußplatte für eine Doppelnische 95,-
- Verschlußplatte für eine Einzelnische 60,-
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- DM
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