Akte 
Sitzung 01. Juni 1983
Entstehung
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2. Ausbettung von Urnen

2.1. Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern 70, DM

3. Entnahme von Urnen aus Urnenmauern oder Urnendenkmalen

3.1. Für die Entnahme einer Urne 30, DM

- die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn ein

Steinmetz die Verschlußplatte entfernt -

4. WiederbeiSetzung

4.1. Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. NUTZUNGSGEBÜHREN

RECHTE AN GRABSTÄTTEN

1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihenarabstätten

1.1. für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200, DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 120, DM

1.2. für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 500, DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen ' 300, DM

1.3. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 150, DM

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 90, DM

1.4. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

1.5. Urnen-Reihengrabstätten in Urn en mauern

Erwerb einer Urnennische

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

2. Erwerb des Nutzungsrechts an Wahlqrabstätten

2.1. für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede weitere Wahlgrabstätte

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

2.2. als Urnen-Erdgrabstätte in Grabfeldern

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

50, DM 30, DM

500, DM

1.000, DM 600, DM

250, DM 150, DM

2.3. als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten, für jede Urne

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen

4

c;

100, DM 60, DM

4

2.4. als Urnen-Erdgrabstätte um Urnendenkmale

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 250,-

(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstätten)

2.5. Urnen-Wahlgrabstätten in Urnenmauern Erwerb einer Urnennische

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 1.000,-

2.6. Urnen--Wahlgrabstätten in Urnendenkmalen

2.6.1. für jeden Grabstellenplatz, der bei der Er­

richtung eines Urnendenkmals bereitgehalten wird

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 200,-

(zu erwerben sind jeweils 4 Grabstellen­plätze)

3. Wiedererwerb des Nutzungsrechts

Für den Wiedererwerb des Nutzungsrechts nach

den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. anteiligen Gebühren ent­sprechend des Abschnittes III erhoben.

IV. SONSTIGE GEBÜHREN

1. Einebnen einzelner Grabstätten vor Ablauf der

Ruhe- oder Nutzungszeit auf Antrag des Unter­

haltungsverpflichteten bzw. Nutzungsberechtigten

1.1. Entfernung de r Grabmale u nd Ein fass ungen, die

vor dem 31.7.1980 genehmigt wurden

1.1.1. bei Reihengrabstätten und Einzelwahlgrabstätten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,-

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,-

1.1.2. bei Doppelwahlgrabstätten

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 220,-

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 220,-

1.1.3. bei mehr als zwei Wahlgrabstätten

- für jede weitere Wahlgrabstätte

- auf dem Friedhof an der Friedensstraße 110,-

- auf den Friedhöfen in den Stadtteilen 110,-

2. Beisetzung in Urnenmauern

2.1. Verschlußplatten aus Naturstein zur Schließung von Urnennischen

2.1.1. Urnenmauer 1

auf dem Friedhof an der Friedensstraße

- Verschlußplatte für eine Doppelnische 95,-

- Verschlußplatte für eine Einzelnische 60,-

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