Kurz- bis mittelfristig, aber auf keinen Fall auf D er kann ein solcher Zustand durchgehalten werden. Die Erhaltung des vc tndenen betriebsnotwendigen Vermögens ist nur gewährleistet, wenn Einrichtung in der
Lage ist, die Sollzuführung (- Abschreibung) im Verwaltungshaushalt zu e rwirt schaft en.
Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Zuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in den letzten Jahren:

