Akte 
Sitzung 05. Mai 1983
Entstehung
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Kurz- bis mittelfristig, aber auf keinen Fall auf D er kann ein solcher Zustand durchgehalten werden. Die Erhaltung des vc tndenen betriebs­notwendigen Vermögens ist nur gewährleistet, wenn Einrichtung in der

Lage ist, die Sollzuführung (- Abschreibung) im Verwaltungshaushalt zu e rwirt schaft en.

Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Zuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in den letzten Jahren: