Akte 
Sitzung 23. März 1983
Entstehung
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11. Die durch diese Urkunde und ihre Durchführung entstehenden Gebühren, Steuern und Ausiagen - nicht jedoch eventueiie Ertragsteuern - trägt der Sanierungsträger.

Anfaiiende Löschungskosten zu § 2 trägt Herr Fries.

Der Sanierungsträger beantragt Befreiung von den Gerichtskosten, da der Grundstückstausch zur Durchführung einer Sanierungsmaßnahme nach demStädtebauförderungsgesetz dient.

Diese Niederschrift wurde den Erschienenen vorgelesen von ihnen genehmigt und, wie foigt, eigenhändig unter schrieben:

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