Akte 
Sitzung 23. März 1983
Entstehung
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2. Der Grundbesitz wird übertragen mit aufstehenden Gebäu­lichkeiten ohne Gewähr für eine bestimmte Güte, Größe und Beschaffenheit.

3. In bezug auf den übertragenen Grundbesitz gehen Besitz,

Lasten, Nutzungen und Gefahren auf den Sanierungsträger mit Wirkung ab o1. Aug. 1983 über.

4. a) Herr Gerhard König verpflichtet sich, das Anwesen bis

zum o1. Aug. 1983 zu räumen, frühestens jedoch einen Monat nach Auszug der Familie Dieter Fries (§ 2 Ziff. 3).

b) Der Sanierungsträger übernimmt folgende Betriebseinrichtung

1. 3-Spindel-Furnier-Presse mit Handbetrieb, ca. 25 Jahre alt

2. 5fach kombinierte Abricht- und Diktenhobelfräse, Arbeitsbereich ca. 6!o mm, Baujahr 1954

3. kombinierte Dikten- und Abrichthobelmaschine, Bau­jahr 1954, Antrieb 9 PS

4. Formatkreissäge "PANHANS", Baujahr 1968

5. Ständer-Kettenfräsmaschine

6. Bandsäge, ca. 6oo mm Arbeitsbereich

7. Astloch-Bohrmaschine mit 3 Spindeln, Baujahr 196o.

Für diese Betriebseinrichtungen zahlt der Sanierungs­träger an Herrn König 15.ooo,-- DM

(i.W. fünfzehntausend Deutsche Mark).

Dieser Betrag ist fällig und zahlbar eine Woche nach Übernahme der Betriebseinrichtungen durch den Sanierungsträger. V

c) Der Sanierungsträger verpflichtet sich außerdem, an Herrn Gerhard König für die nicht wieder ver­wendbaren Einbaumöbel eine Entschädigung in Höhe von 3.5oo,-- DM

(i.W. dreitausendfünfhundert Deutsche Mark) zu zahlen.

Die Entschädigung ist fällig und zahlbar eine Woche nach Übernahme der Wohnung der Familie Gerhard König durch den Sanierungs­träger.

d) Oer Sanierungsträger zahlt an Herrn Gerhard König eine Umzugspauschale für sämtliche mit dem Umzug zusammenhängenden weiteren Kosten in Höhe von 3.5oo,--0M

(i.W. dreitausendfünfhundert Oeutsche Mark). Diese ist fällig und zahlbar innerhalb einer Woche nach Übergabe der Wohnung König, Kolping- straße 6, an den Sanierungsträger.

5. Das außerdem bestehende Mietverhältnis ist bekannt und wird übernommen.

Mteten'n ist Frau Erika Beck.

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§ 2

). Herr Peter Fries tauscht und überträgt der dieses annehmenden Frau Witwe Katharina König geb. Weyand zu Alleineigentum folgenden\Grundbesitz:

Grundbuch von Montabaur Band 6o Blatt 2443

1) Flur 44 Nr. 648 -Gebäude- u. Freifläche 4,41 a

Burgstraße 6-