Akte 
Sitzung 02. März 1983
Entstehung
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II. Öffentliche Sitzung

Punkt 11/1: Vorlage Nr. 383, Anlage Nr. 3

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Alter Galgen"

hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke Flur 45, Parzellen 93 und 96

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

1. Der Bebauungsplan "Alter Galgen" wird im Bereich der Grundstücke Flur 45, Parzellen 93 und 96 dergestalt geändert, daß der ausgewiesene Grünstreifen von 20 m auf 10 m reduziert wird.

2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird.

# Punkt 11/2: Vorlage Nr. 384

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplanänderung "Hemchen" im Rahmen des Anhörverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat nimmt die von der Kevag im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG vorgebrachte Anregung zur Kenntnis und faßt folgenden Beschluß:

Der Anregung, an der Planstraße "B" sowie in der Verlängerung der "Bonner Straße" jeweils eine Trafostation auszuweisen, wird entsprochen.

^ Der Kevag soll zur Auflage gemacht werden, die auszuweisenden Trafostationen einzugrünen.

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Die Ratsmitglieder Manns (CDU) und Diel (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonder­interesse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 11/3: Vorlage Nr. 385

Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Hemchen" im Stadtteil Horressen

1. Zustimmungsbeschluß

2. Offenlegungsbeschluß

Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:

1. Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung, nachdem die Anregung der Kevag im Plan berücksichtigt ist, zu.

2. Der Rat beschleißt die Offenlage der Bebauungsplanänderung nebst Begründung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.

Die Ratsmitglieder Manns (CDU) und Diel (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonder­interesse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

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