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Punkt 11/4: Vorlage Nr. 386, Anlage Nr. 4
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG
1. Ratsmitglied Widner (SPD) bringt seine Verärgerung über die Anregung der Kreisverwaltung zum Ausdruck, die Bebauung im Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" zu verdichten. Er betrachte dies als Einmischung des Kreises in die Planungshoheit der Stadt, nachdem der Stadtrat bereits eine anderslautende Entscheidung getroffen hat.
2. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
a) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Die Kreisverwaltung trägt vor, daß zu einer Beurteilung der Planung der vorhandene bzw. nicht mehr vorhandene Gebäudebestand aufzunehmen und eine katasteramtliche Kartenunterlage mit neuestem Stand zu verwenden sei. Die Kreisverwaltung ist weiterhin der Auffassung, daß im Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" eine Verdichtung der Bebauung angebracht wäre, um eine möglichst große wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke im Stadtinnenbereich erreichen zu können. Im übrigen seien die Auflagen des Referates "Brandschutz" bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes zu beachten.
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
b) Kevag Koblenz
Die Kevag Koblenz regt an, im geplanten Gebäudekomplex eine Trafostation vorzusehen, hierfür im Bebauungsplan ein entsprechendes Symbol einzutragen und die Textfestsetzung entsprechend zu ergänzen. Die Trafostation sei erforderlich, um eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und sich in den Zuhörerraum begeben.
vom
198]
vinj
vom
983
VIII
s/om 1983 vi;
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 387
Beratung und Beschlußfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" der Stadt Montabaur
a) Zustimmungsbeschluß
b) Offenlegungsbeschluß
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
1. Der Stadtrat stimmt der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I", nachdem die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG von der Kevag vorgetragene Anregung im Plan berücksichtigt ist, zu.
2. Der Rat beschließt die Offenlage der Bebauungsplanänderung nebst Text und Begründung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Voriiegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und sich in den Zuhörerraum begeben
Punkt 11/6: Vorlage Nr. 388
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstelle 430.4141 (Aufwendungen für die Schwestern)
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