Akte 
Sitzung 03. Februar 1983
Entstehung
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Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den bei Aufnahme günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen soll ortsansässigen Instituten der Vorzug gegeben werden.

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VIII

Punkt 11/9: Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit der Schank­wirtschaft - Barbetrieb - "Moulin Rouge", in Montabaur, Alleestraße 7 und der Schankwirtschaft - Barbetrieb - "Pam-Pam-Club", Montabaur, Elisabethenstraße 27 - Vorlage Nr. 375 -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zur Hinausschiebung der Polizeistunde bis 3.00 Uhr für die Schankwirtschaften - Barbetrieb - "Moulin Rouge" in Montabaur, Alleestraße 7 und des Barbetriebes "Pam-Pam-Club" in Montabaur, Elisabethenstraße 27, Inhaber: Herr Dieter Oster, wohnhaft in Koblenz, Solberstraße 58 und Herr Jürgen Hübner, wohnhaft in Ransbach-Baumbach, Jägerpfad 6. Die Dauer der Vor­verlegung der Sperrzeit beträgt 1 Jahr.

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Punkt 11/10: Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken zur Bebauungs­planänderung "Himmelfeld I" im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76 - Vorlage Nr. 376 -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Die Bedenken des Grundstückseigentümers der Parzelle Nr. 79, Flur 37 (Herr Ulrich Schwark) zur Bebauungsplanänderung "Himmelfeld I" im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76 werden zurückgewiesen.

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Punkt 11/11: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Himmelfeld I" im Bereich des Grundstückes Flur 37, Par­zelle 76 (Satzungsbeschluß gemäß § 10 BBauG)

- Vorlage Nr. 377 -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung "Himmelfeld I" (Änderung der überbaubaren Flächen im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76) zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. § 10 BBauG.

Punkt 11/12

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "Horresser Berg" im Rahmen des Be­teiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG - Vorlage Nr. 378 -

Der Stadtrat beschließt mit 22 Ja-Stimmen:

Die Kreisverwaltung als Träger öffentlicher Belange regt an, den Grünordnungs­plan der Bebauungsplanänderung anzupassen . Der Anregung wird entsprochen.

Der Stadtrat hat am 25.11.1982 beschlossen, den Bebauungsplan "Horresser Berg" dergestalt zu ändern, daß die entlang der L 312, K 150 und K 151 sowie im Bereich der Straße "Am Grubenfeld" ausgewiesenen Grünstreifen reduziert werden

Aus dieser Bebauungsplanänderung ergibt sich die Notwendigkeit, den Grün­ordnungsplan entsprechend anzupassen.

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