c. ERGEBNIS DER PRÜFUNG GEMÄSS § 35 (4) StBauFG
Bis zum 31. Dezember 1973 hat die Stadt Montabaur nach einem von ihr erstellten Zwischennachweis- in der Sanierungs- naßnahme felgende Kosten aufgewendet und folgende Finan-- zierungsmittel eingesetzt, die nicht dem Treuhandvermögen des Treuhänders zugeführt worden sind:
TDK
Sanierungskosten
Kesten des Grunderwerbs Kaufpreise Erwerbsnebenkosten
Gebühren gemäß Treuhändervertrag sonstige Kosten
Finanzierungsmittel
Mittel der Stadt
12:
3 125
6
2
133
133
Für die 'Finanzierung künftiger Sanierungskosten stehen der Stadt eigene Mittel aus Darlehen - einschließlich der ^is Ende 1973 eingesetzten - von insgesamt TDM 319, Bundes- und Landesmittel als Sanierungskostenzuschüsse von je TDM 315 zur Verfügung, insgesamt TDM 949. * - -
Für 1973 nach dem Treuhändervertrag erbrachte Leistungen (Sozialplan) stellte die DGL der Stadt Gebühren von DM 6.330,— in Rechnung,- die nach § 14 des Treuhändervertrages gesondert zu vergüten sind. Die 1973 angewiesenen Gebühren sind Anfang 1974 bei dem Treuhänder eingegangen.

