Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
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3939 - 3075595

Blatt 5

Um der Stadt Montabaur nach Ablauf eines jeden. Jahres -ot Zwischenübersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Treu­handvermögen zu ermöglichen, sind ihr bis zum 31. März des jeweils folgenden Jahres bestätigte Kopien der geführten Treu handkonten zu übergeben und Rechnung über das Treuhandvermögs: und die Treuhandverbindlichkeiten zu legen.

Für die vertragsgemäßen Leistungen erhält

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träger gemäß § 14 des Treuhändervertrages eine Vergütung von DM 66.880, zuzüglich Mehrwertsteuer. Mach Einwilligung dH Gemeinde darf der Sanierungsträger den ihm jährlich zusteh^

den Teilbetrag dem Treuhandkonto entnehmen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten mit vierwöchiger Frisl zum Quartaisende gekündigt werden, falls die Sanierung un­durchführbar wird. Im übrigen kann der Vertrag nur aus wichti gern Grunde im Sinne des BGB gekündigt werd.en. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der Sanierungsmaß­nahmen durch die*Gemeinde.

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