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Blatt 5
Um der Stadt Montabaur nach Ablauf eines jeden. Jahres -ot Zwischenübersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Treuhandvermögen zu ermöglichen, sind ihr bis zum 31. März des jeweils folgenden Jahres bestätigte Kopien der geführten Treu handkonten zu übergeben und Rechnung über das Treuhandvermögs: und die Treuhandverbindlichkeiten zu legen.
Für die vertragsgemäßen Leistungen erhält
ier
träger gemäß § 14 des Treuhändervertrages eine Vergütung von DM 66.880,— zuzüglich Mehrwertsteuer. Mach Einwilligung dH Gemeinde darf der Sanierungsträger den ihm jährlich zusteh^
den Teilbetrag dem Treuhandkonto entnehmen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit vierwöchiger Frisl zum Quartaisende gekündigt werden, falls die Sanierung undurchführbar wird. Im übrigen kann der Vertrag nur aus wichti gern Grunde im Sinne des BGB gekündigt werd.en. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Einstellung der Sanierungsmaßnahmen durch die*Gemeinde.
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