Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
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b) Vorlage Nr. 449 - Zustimmung zur Weiterveräußerung eines ehemals

städtischen Grundstückes (Schäfer)_

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt unter Verzicht auf das Rückkaufrecht der Stadt

Montabaur die Weiterveräußerung der Flurstücke Nr. 176/6 und 176/7 in

der Flur 51 = 2 291 qm durch die Eheleute Dieter Schäfer an die Firma

Kleffel und Hirt, Rheinstr. 20, 5400 Koblenz, unter folgenden Bedingungen:

1. Die Erwerber müssen sich zur Bebauung des Kaufgrundstückes nach den Festsetzungen des derzeit geltenden Bebauungsplanes bis zum 31.12.1979 unabdingbar verpflichten.

2. Die gleiche Frist gilt für die Schaffung der übrigen Anlagen (innere Erschließung, Garagen, Kinderspielplatz), wie sie in den §§ 6 - 10 des Kaufvertrages vom 17.12.1970, UR.-Nr. 3346/70 festgelegt sind. Die Erwerber treten insoweit an die Stelle der Veräußerer.

3. Bei Nichteinhaltung dieser Frist und der Auflagen haben die Käufer das Grundstück auf Verlangen der Stadt gegen Erstattung des Kaufpreises von 25, DM/qm und der anteiligen Kosten für die äußere Erschließung, im übrigen aber kostenfrei, zurückzuübertragen. Diese Verpflichtung ist grundbuchamtlich zu sichern.

4. Durch die Übertragung der Flurstücke Nr. 176/6 und 176/7 wird die ver­tragliche Verpflichtung der Veräußerer zur Anlage eines Kinderspielplatzes auf den Flurstücken Nr. 176/4 und 178/4 nicht berührt.

5. Der Beschluß des Stadtrates vom 27. 11. 1975 wird aufgehoben.

c) Vorlage Nr. 450 - Übertragung des Eigentums am Kirchen- und Pfarrhausgrund- stück der Kathlischen Kirchengemeinde Horressen

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Eintritt der kath. Kirchengemeinde in den Vertrag mit der Erbengemeinschaft Jösch anstelle der Stadt Montabaur zu.

Der Stadtrat beschließt die Übernahme aller finanziellen Verpflichtungen, die sich aus diesem Grundstücksgeschäft jetzt und in Zukunft bis zur Ver­schaffung des vollständigen Eigentums ergeben. Der Ratsbeschluß vom 1. 12. 1976 wird insoweit geändert.

Punkt 11/4: - Anlage Nr. 4 -

Kenntnisnahme von den Prüfungsberichten des Sanierungsträgers für die Jahre 1973 - 1975

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von den als Anlage Nr. 4 beigefügten Prüfungsberichten für die Jahre 1973 - 1975.