Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 10 -

Punkt 11/5: - Vorlage Nr. 451 -

Erwerb eines unbebauten Teilgrundstückes im Rahmen der Altstadt­sanierung

Der Stadtrat faßt mit 24 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf einer Teilfläche des im Eigentum von Herrn Kurt Lotz stehenden Grundstückes Nr. 3053/1 in der Flur 17 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 67 qm durch den Sanierungsträger der Stadt - GfL Planungs­gruppe Bad Homburg - zu.

Der Kaufpreis beträgt 120,-- DM/qm, mithin für 67 qm = 8 040,-- DM. Er ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschrei­bung des Eigentums im Grundbuch vorliegen, spätestens am 15. 3. 1978. Die Neben­kosten übernimmt der Erwerber. Eine evtl, beim Vorerwerb durch Herrn Lotz ge­zahlte Grunderwerbsteuer ist gesondert zu erstatten.

Punkt 11/6: - Anlagen Nr. 5 + 6 -

Beratung und Beschlußfassung über die Zuschußanträge des MGV Mendelsohn Bartholdy und des Pfarrgemeinderates Horressen

a) Antrag des Pfarrgemeinderates Horressen auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten für den Altentag - Anlage Nr. 5 -

Nach vorheriger Diskussion stellt Ratsmitglied Wahl den Antrag, einen Zuschuß von 250,-- DM zu gewähren.

Ratsmitglied Schweizer beantragt, den Antrag auf Bezuschussung abzulehnen.

Ober den weitergehenderen Antrag von Ratsmitglied Schweizer wird zuerst ab- * gestimmt.

Q Für den Antrag stimmen 6 Ratsmitglieder, 4 enthalten sich der Stimme,

14 Ratsmitglieder stimmen dagegen.

Die Abstimmung über den Antrag von Ratsmitglied Mahl (CDU) führt zu folgendem Ergebnis: 13 Ratsmitglieder stimmen für den Antrag, 5 enthalten sich der Stimme, 6 stimmen dagegen.

Damit ist der Antrag von Ratsmitglied Wahl angenommen.

b) Antrag des MGV Mendelsohn Bartholdy auf Gewährung eines Zuschusses zu dem Konzert am 1. Juli 1978 - Anlage Nr. 6 - ____

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Zur Unterstützung des Konzertes am 1. Juli 1978 gewährt die Stadt dem Männer­gesangverein Mendelsohn Bartholdy e. V. einen Zuschuß in Höhe von 500,-- DM für die Anschaffung von Notenmaterial.

- 11 -