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Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 11 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Auftrag zur Errichtung einer Tiefgarage wird für den 1. Bauabschnitt mit einer Auftragsumme von 1 950 000,-- DM (abzüglich anteiliger Kosten aus den gesamten Baunebenkosten von 262 000,— DM) an die Arbeitsgemeinschaft Hering-SF- Bau, Simon und Niessen vergeben. Der Anschlußauftrag bis zur Höhe von 3 558 000,— DMrzuzüglich der restlichen Baunebenkosten wird der Bietergemeinschaft in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, daß die Bewilligung von Bundes- und Landesmitteln für weitere Bauabschnitte im Jahr 1978 erfolgt.
Die Kanalbaukosten in Höhe von 189 000,-- DM unterliegen der Auftragsvergabe durch die Verbandsgemeinde.
x) Beachte den Hinweis auf Seite 11 der Niederschrift.
Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 447 -
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Lohnsummensteuer der Firma Holzeinschlag & Rodung für die Jahre 1975 - 1977
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt,dem Antrag der Fa. Holzeinschlag & Rodung GmbH auf Erlaß der Lohnsummensteuer für die Jahre 1975 - 1977 wird nicht entsprochen.
Dem Widerspruch des Steuerschuldners gegen die ablehnende Entscheidung der Verwaltung wird nicht abgeholfen. Er ist dem Kreisrechtsausschuß zur Entscheidung vorzulegen.
Punkt 11/3: - Vorlagen Nr. 448 - 450 -
Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Vorlage Nr. 448 - Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I"
1. Abschnitt (Quarg)
Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Kaufvertrages mit Frau Gabriel.
Der Stadtrat stimmt der Weiterveräußerung des Grundstückes Nr. 64/2 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur an die Eheleute Jörg Quarg, Fabrikstr. 4,
8045 Ismanning, zu den für städt. Grundstücke allgemein gültigen Bedingungen zu.
Der Kaufpreis beträgt 40,— DM/qm, mithin für 788 qm = 31 520,— DM. Er ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber. Hierzu gehören die bereits angefallenen und von der Stadt vorgelegten Erschließungsbeiträge, Beiträge für die Wasserversorgungs- und die Abwasseranlage und die Hausanschlußkosten ebenso wie zukünftig fällig werdende Beiträge, Baukostenzuschüsse u.ä.
Ratsmitglied Fresenius hat an der Abstimmung nicht teilgenommen^ da er kurzfristig den Sitzungssaal verlassen hat.
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