Akte 
Sitzung 15. Dezember 1977
Entstehung
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Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 11 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Auftrag zur Errichtung einer Tiefgarage wird für den 1. Bauabschnitt mit einer Auftragsumme von 1 950 000,-- DM (abzüglich anteiliger Kosten aus den gesamten Baunebenkosten von 262 000, DM) an die Arbeitsgemeinschaft Hering-SF- Bau, Simon und Niessen vergeben. Der Anschlußauftrag bis zur Höhe von 3 558 000, DMrzuzüglich der restlichen Baunebenkosten wird der Bietergemein­schaft in Aussicht gestellt unter der Voraussetzung, daß die Bewilligung von Bundes- und Landesmitteln für weitere Bauabschnitte im Jahr 1978 erfolgt.

Die Kanalbaukosten in Höhe von 189 000,-- DM unterliegen der Auftragsvergabe durch die Verbandsgemeinde.

x) Beachte den Hinweis auf Seite 11 der Niederschrift.

Punkt 11/2: - Vorlage Nr. 447 -

Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß von Lohnsummensteuer der Firma Holzeinschlag & Rodung für die Jahre 1975 - 1977

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt,dem Antrag der Fa. Holzeinschlag & Rodung GmbH auf Erlaß der Lohnsummensteuer für die Jahre 1975 - 1977 wird nicht entsprochen.

Dem Widerspruch des Steuerschuldners gegen die ablehnende Entscheidung der Verwaltung wird nicht abgeholfen. Er ist dem Kreisrechtsausschuß zur Ent­scheidung vorzulegen.

Punkt 11/3: - Vorlagen Nr. 448 - 450 -

Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Vorlage Nr. 448 - Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Himmelfeld I"

1. Abschnitt (Quarg)

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Kaufvertrages mit Frau Gabriel.

Der Stadtrat stimmt der Weiterveräußerung des Grundstückes Nr. 64/2 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur an die Eheleute Jörg Quarg, Fabrikstr. 4,

8045 Ismanning, zu den für städt. Grundstücke allgemein gültigen Bedingungen zu.

Der Kaufpreis beträgt 40, DM/qm, mithin für 788 qm = 31 520, DM. Er ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten tragen die Erwerber. Hierzu gehören die be­reits angefallenen und von der Stadt vorgelegten Erschließungsbeiträge, Beiträge für die Wasserversorgungs- und die Abwasseranlage und die Hausan­schlußkosten ebenso wie zukünftig fällig werdende Beiträge, Baukostenzu­schüsse u.ä.

Ratsmitglied Fresenius hat an der Abstimmung nicht teilgenommen^ da er kurzfristig den Sitzungssaal verlassen hat.

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