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Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festgestellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 440 -
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Baugebiet "Himmelfeld I"
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl.
I S. 2257) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.1.1976 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Gern. § 130 Abs. 2 Bundesbaugesetz werden die Straßen im Baugebiet "Himmelfeld" als Erschließungsgebiet abgerechnet.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.10.1977 festgesetzt.
Ratsmitglied Frau Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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Bezeichnung
verlaufend von
bis
hergestellte Teil-
Einrichtung
Ruhrstraße
Weserstr. bis einschl. Wendehammer sowie von
K 49 bis Grundst. 937
Straßenbeleuchtung
"Himmelfeld"
1. Tonnerrestraße
Limburger Str. bis einschl Grundst. Flurst. 86
. Fahrbahn
2. Brackleystraße
Tonnerrestr. bis einschl. Grundst. Flurst. 35
Fahrbahn
3. Goethestraße
Tonnerrestr. b. Brackleystraße
Fahrbahn
4. Schillerstraße
Brackleystr. bis einschl. Wendehammer
Fahrbahn
5. Am Himmelfeld
Tonnerrestr. bis einschl. Grundst. Flurst. 89
Fahrbahn
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vom
1977
VII
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