Akte 
Sitzung 24. November 1977
Entstehung
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Die Genehmigung gilt für die Dauer eines halben Jahres und kann bei festge­stellten Verstößen gegen die Sperrzeitverordnung oder das Gaststättengesetz jederzeit widerrufen werden.

Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 440 -

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Baugebiet "Himmelfeld I"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl.

I S. 2257) und §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.1.1976 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nach­stehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Auf­wand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Gern. § 130 Abs. 2 Bundesbaugesetz werden die Straßen im Baugebiet "Himmelfeld" als Erschließungsgebiet abgerechnet.

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.10.1977 festgesetzt.

Ratsmitglied Frau Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.

§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

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Bezeichnung

verlaufend von

bis

hergestellte Teil-

Einrichtung

Ruhrstraße

Weserstr. bis einschl. Wendehammer sowie von

K 49 bis Grundst. 937

Straßenbeleuchtung

"Himmelfeld"

1. Tonnerrestraße

Limburger Str. bis einschl Grundst. Flurst. 86

. Fahrbahn

2. Brackleystraße

Tonnerrestr. bis einschl. Grundst. Flurst. 35

Fahrbahn

3. Goethestraße

Tonnerrestr. b. Brackley­straße

Fahrbahn

4. Schillerstraße

Brackleystr. bis einschl. Wendehammer

Fahrbahn

5. Am Himmelfeld

Tonnerrestr. bis einschl. Grundst. Flurst. 89

Fahrbahn

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