Akte 
Sitzung 24. November 1977
Entstehung
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Punkt 1/4: - Vorlage Nr. 441 -

Beratung und Beschlußfassung über ergänzende Festsetzungen zu den Bebauungsplänen "Große Alberthöhe III und IV"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Festsetzungen durch Text gern. § 9 BBauG werden wie folgt ergänzt:

Dachfarbe:

"Als Dachfarbe sind zugelassen: dunkelgrau, dunkelbraun, schwarz und kiesfarbene Dächer (Dachbekiesung).

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rnderungsverfahren gern, den Bestimmungen des BBauG durchzuführen.

Die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG wird beschlossen.

Ratsmitglied Plüschke (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 442 -

Beratung und Beschlußfassung Uber den Bebauungsplanentwurf "Hemchen" im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Dem Bebauungsplanentwurf "Hemchen" wird in der vorgelegten Form zugestimmt.

Der von der Verwaltung vorgelegte Planentwurf erhält durch den Stadtrat folgende Konkretisierungen:

1. Die Mindestgröße für Bauplätze wird auf 700 qm festgesetzt.

2. Die Grundflächenzahl beträgt 0,3.

3. Es wird eine eingeschossige Bauweise vorgesehen.

4. Die Dachneigung wird auf 40° festgesetzt.

5. Die im ursprünglichen Planentwurf vorgesehenen Fußwege sind zu streichen.

Es wird lediglich der vorhandene Fußweg zwischen der Westerwaldstraße und der Straße "Im Wiesengrund" erhalten bzw. ausgebaut.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Bürgerbeteiligung gern. § 2a BBauG durchzuführen und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 (5) BBauG einzuleiten.

Gleichzeitig wird die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Die Ratsmitglieder Manns, Hans-Josef und Schmidt, Vinzenz (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschluß­fassung nicht mitgewirkt.

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