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Bürgermeister Mangels erörtert den baurechtlichen Aspekt dieser Angelegenheit. Er verweist darauf, daß ungeachtet der Entscheidung des Stadtrates die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden hat, ob eine Abrißverfügung erlassen wird oder nicht. Bei dieser Entscheidung sei abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse an dem Bestand eines Wirtschaftsgutes. Es sei nicht zu erwarten, daß hier ein bestehendes Wirtschaftsgut unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel beseitigt würde.
Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und 6 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben VI" im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BBauG 1. S. des Antrages.
Punkt 1/6: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben - Anlagen Nr. 4 und 5 -
a) Vorlage Nr. 412 a
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1977 bei Haushaltsstelle 430.935 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens) im Haushalt des Hospitalfond's in Höhe von 3 200,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage.
b) Vorlage Nr. 412 b
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1977 bei Haushaltsstelle 63005.956 (Straßenbau Mühlenweg) in Höhe von 45 000,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Einnahmen aus dem Verkauf des Kindergartengebäudes.
c) Vorlage Nr. 412 c
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 21000.950 (Neubaumaßnahmen an der Waldschule) in Höhe von 54 000,— DM. Die Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 1977 bereitzustellen.
d) Vorlage Nr. 412 d - Anlage Nr. 4 -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt die in der Anlage Nr. 4 aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976 in Höhe von 14 581,— DM. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeeinsparungen im Gesamthaushalt.
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