Akte 
Sitzung 20. Juli 1977
Entstehung
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Bürgermeister Mangels erörtert den baurechtlichen Aspekt dieser Angelegenheit. Er verweist darauf, daß ungeachtet der Entscheidung des Stadtrates die Kreis­verwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden hat, ob eine Abrißver­fügung erlassen wird oder nicht. Bei dieser Entscheidung sei abzuwägen zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse an dem Bestand eines Wirtschafts­gutes. Es sei nicht zu erwarten, daß hier ein bestehendes Wirtschaftsgut unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit der Mittel beseitigt würde.

Der Stadtrat faßt mit 12 Ja-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und 6 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben VI" im vereinfachten Verfahren gern. § 13 BBauG 1. S. des Antrages.

Punkt 1/6: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben - Anlagen Nr. 4 und 5 -

a) Vorlage Nr. 412 a

Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1977 bei Haushaltsstelle 430.935 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagever­mögens) im Haushalt des Hospitalfond's in Höhe von 3 200,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage.

b) Vorlage Nr. 412 b

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1977 bei Haushaltsstelle 63005.956 (Straßenbau Mühlenweg) in Höhe von 45 000,-- DM. Die Deckung erfolgt durch Einnahmen aus dem Verkauf des Kindergartengebäudes.

c) Vorlage Nr. 412 c

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 21000.950 (Neubaumaßnahmen an der Waldschule) in Höhe von 54 000, DM. Die Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 1977 bereitzustellen.

d) Vorlage Nr. 412 d - Anlage Nr. 4 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt die in der Anlage Nr. 4 aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1976 in Höhe von 14 581, DM. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Ausgabeeinsparungen im Gesamthaushalt.

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