Akte 
Sitzung 20. Juli 1977
Entstehung
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Punkt 1/4: - Vorlage Nr. 411 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Himmelfeld I" 2. Abschnitt

Der Stadtrat faßt mit 2^ Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Der Rat gibt dem vorgelegten Knderungsentwurf, wie er in der Sitzung am 20.7.1977 Vorgelegen hat, seine Zustimmung.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger Öffentlicher Belange gern. § 2 (5) BBauG einzuleiten und die erforderliche Bürger­beteiligung gern. § 2a BBauG durchzuführen.

Des weiteren wird die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG beschlossen.

Punkt 1/1: - ohne Vorlage - Anlagen Nr. 1, 2 und 3 -

Aussprache über die Altstadtsanierungsplanung

Bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes nehmen Frau Dipl.-Ing. Friedsam vom Sanierungsträger und Herr Dipl.-Ing. Junglas vom Architekturbüro Prof. Deilmann an der Sitzung teil.

a) Bericht über den Stand des Sanierungsverfahrens "Altstadt I"

Frau Dipl.-Ing. Friedsam berichtet vor dem Stadtrat über den Stand des Sanierungs­verfahrens "Altstadt I". Sie weist darauf hin, daß sich dieses Sanierungsverfahren insofern in einer günstigen Situation befindet, als ein rechtskräftiger Bebauungs­plan ("Altstadt I") vorliegt. Das Sanierungsverfahren sei deshalb leichter durch­zuführen, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes die Planungsabsichten des Stadtrates bereits festlegten. Sie umschreibt in groben Zügen den Inhalt der Pla­nung, die auf der Ebene des Erdgeschosses eine Fußgängerzone vorsieht, die Unter­führung des Konrad-Adenauer-Platzes durch eine Tiefgarage enthält und weiterhin vorsieht, daß der Bereich "Altstadt I" durch eine Haupterschließungsstraße umfahren wird. Auf dem Konrad-Adenauer-Platz sollen nach den Festsetzungen des Bebauungs­planes Geschäftshäuser in unterschiedlicher Höhe (2- bis 7-geschossig) errichtet werden.

Im Kernbereich des Bebauungsplanes "Altstadt I" befinden sich nach den Worten von Frau Dipl.-Ing. Friedsam mit Ausnahme des Kaufhauses Hisgen alle Grunds tücke im Eigentum der Stadt. Hier stehe Grundvermögen zur Disposition^HHHHHHHHH^ Es sei ratsam, die Grundstücke nun an Bauinteressenten zu verkaufen, um so auch den finan­ziellen Spielraum zu vergrößern. Bedingung dafür sei es aber, daß man eine Regelung über die Form der Veräußerung und die eigentumsrechtlichen Konstellationen treffe.

Anders stelle sich die Situation in den Randbereichen des Bebauungsplanes "Altstadt I" dar. Hier sei noch Grundvermögen zu erwerben. Frau Dipl.-Ing. Friedsam geht auf Schwierigkeiten ein, die sich beim Erwerb einzelner Grundstücke bzw. Gebäude einge­stellt haben. Sie bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, daß bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese Grundstücke benötiqt werden,^ohne Zwangsmaßnahmen erworben werden können.

Nach dem Sachvortrag von Frau Dipl.-Ing. Friedsam findet eine Aussprache über den Sachverhalt statt. Dabei geht es primär um die Frage der eigentumsrechtlichen Aus­gestaltung nach Tätigung von Grundstücksverkäufen.

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