I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 409 -
Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Horressen (Hirtengarten)
Der Stadtrat faßt mit 22 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß: - _
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18. August 1976 und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Horressen vom 26.10.1962 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von hergestellte Teil-
bis_Einrichtung
"Hirtengarten" v. Einmündung Waldstr. bis Fahrbahn
Einmündung Niederelberter Str. einschl. Stichstr.
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlage wird der 1. Mai 1977 festgesetzt.
Die Ratsmitglieder Vinzenz Schmidt und Bernd Hoffmann (beide CDU) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
Punkt 1/3: - Vorlage Nr. 410 -
Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteiles der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Werkstraße und des Fürstenweges
Der Stadtrat faßt mit 2%Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Anteil der Stadt am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, Bürgersteige und Straßenbeleuchtung der Werkstraße wird auf 20 v. H., der Fahrbahn, Bürgersteige und des Parkstreifens des Fürstenweges auf 40 v. H. festgesetzt.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.
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