Akte 
Sitzung 30. Juni 1977
Entstehung
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Punkt 2: - ohne Vorlage -

Beschlußfassung über eine Resolution des Stadtrates bezüglich der

Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach Bingen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Rat der Stadt Montabaur hat durch Presseveröffentlichungen davon Kenntnis erhalten, daß die Landesregierung die Verlegung des Autobahnamtes von Montabaur nach Bingen beabsichtigt. Der Stadtrat kennt keine sachlichen Gründe für diese Entscheidung und erhebt gegen die Behördenverlegung schärfsten Protest. Nachdem bereits durch die Auflösung der Bezirksregierung und durch die sachlich unbe­rechtigte Verlegung des Kulturamtes von Montabaur nach Westerburg die zentral - örtliche Bedeutung der Stadt Montabaur wesentlich beeinträchtigt worden ist, würde durch die Verlegung einer weiteren Landesbehörde aus der bisherigen und neuen Kreisstadt ein zusätzlicher Zentralitätsverlust eintreten. Abgesehen von den unvertretbaren Negativwirkungen für die überwiegend in der Stadt oder in unmittelbarer Nähe der Stadt Montabaur wohnenden und durch Eigentum gebundenen Mitarbeiter der Behörde, würde die beabsichtigte Behördenverlegung zwangsläufig die zentralörtliche Bedeutung der Stadt Montabaur weiter verschlechtern und auch die angestrebten Ziele der Raumordnung und Landesplanung in Frage gestellt.

Diese durch die unverständliche Entscheidung der Landesregierung hervorgerufenen Auswirkungen können im Interesse einer sinnvollen Weiterentwicklung des Mittel- zentrums Montabaur nicht hingenommen werden.

Der Rat der Stadt Montabaur fordert daher die Landesregierung auf, die Verlegung des Autobahnamtes Montabaur zu unterlassen. Sofern sachliche und zwingende Gründe für die Behördenverlegung erkennbar gemacht werden, sollte die Verlegung des Autobahnamtes zeitlich nur dann erfolgen, wenn zur Erhaltung der zentralört­lichen Bedeutung der Stadt Montabaur gleichzeitig eine gleichwertige Landes­behörde nach Montabaur als Ersatz verlegt wird.

Punkt 3: - Vorlage Nr. 408 - Anlage Nr. 2 -

Verpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Dernbach - Stadt - Eschelbach

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Gemeinschaftliche Jagdbezirk Dernbach - Staudt - Eschelbach wird im Wege der Pachtverlängerung an Herrn Günter Roßbach, Alleestraße 15, 5430 Montabaur, für die Dauer von 5 Jahren verpachtet. Die Pachtzeit beginnt am 1.4.1977 und endet am 31.3.1982. Der Pachtpreis beträgt 15,-- DM/ha, die Wildschadenpau­schale 6,-- DM/ha. Der bisherige Mitpächter Erwin Kalinna, Lauingen/Donau, scheidet mit dem 31. 3. 1977 aus dem Vertragsverhältnis aus.

Punkt 4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Ratsmitglied König (CDU) regt angesichts der des öfteren vorgetragenen Bedenken gegen das Gründungsgutachten für den Konrad-Adenauer-Platz an, ein zweites Gut­achten in Auftrag zu geben, das von einer anderen Firma erstellt werden sollte.

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