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Punkt 1/8: - Vorlage Nr. 399 -
Beratung und Beschlußfassung über die Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2257) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der ehemaligen Gemeinde Eigendorf vom 22.9.1964 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichnung verlaufend von - bis hergestellte
Teil-Einrichtung
Forsthausstraße Baumbacher Straße bis Fahrbahn
einschl. Grundstück Wolf
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.1.1977 festgesetzt.
Punkt 1/9: - ohne Vorlage -
Abgabe einer Stellungnahme zur Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Wirges gern. § 2 Abs. 4 BBauG
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Gegen den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur werden seitens des Stadtrates keine Einwendungen erhoben. Es wird angeregt, Schlußfolgerungen aus der Planung des gemeinsamen Industriegebietes bezüglich des "schienengleichen Oberganges" zu ziehen.
Punkt 1/10: - Vorlage Nr. 400 - Anlage Nr. 2
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge), wie sie dem Rat in seiner Sitzung am 23. 6. 1977 Vorgelegen hat.
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