Akte 
Sitzung 23. Juni 1977
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 10 -

Danach wird die Vorlage Nr. 407 nach der Ergänzung ln Abs. 3 durch die Nr. 2 zur Abstimmung gestellt.

Der Stadtrat faßt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 5 Nein-Stimmen folgenden Beschluß:

Für den Bereich zwischen der K 150, K 151 und der L 312 wird ein Bebauungs­plan aufgestellt.

In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird der Kreuzungsbereich Elgen- dorfer Straße (K 150) Horresser Straße (L 312) mit einbezogen.

Der Stadtrat gibt dem Entwurf Nr. 2 seine Zustimmung und beschließt die Offen­lage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 2a BBauG erforderliche Bürgerbe- telllgung entsprechend den einschlägigen Bestimmungen durchzuführen.

Punkt 1/1: - ohne Vorlage - Anlage Nr. 1

Beratung und Beschlußfassung über das neue Forsteinrichtungs­werk für den Stadtwald

Zu diesem Punkt nimmt der Leiter des Forstamtes Koblenz, Dr. Jakobi, an der Sitzung teil. Dr. Jakobthat ln seiner Funktion als Leiter der Forsteinrich­tungsabtei lung bei der Bezirksregierung Koblenz das Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald Montabaur erstellt. Dr. Jakobi erläutert den Ratsmltglledern ausführlich das ln der Anlage Nr. 1 dargestellte Zahlenmaterial. Er kommt ln seiner Zusammenfassung zu dem Ergebnis, daß sich der Stadtwald ln der Ver­gangenheit ln besten Händen befand und daß dies auch heute noch der Fall Ist.

Die schonende Behandlung der Kapitalbestände ln der Vergangenheit führe zu dem positiven Ergebnis, daß auch ln den nächsten Jahren der Stadtwald einen - wenn auch geringen - Gewinn abwerfen wird. Außer der Stadt Montabaur sei ln diesem Bereich lediglich die Stadt Vallendar ln dieser günstigen Situation.

Die Fortschreibung des Forsteinrichtungswerkes erfolgt Im Rhythmus von 10 Jahren.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von dem ln der Sitzung am 23. Juni 1977 vorgetragenen Forsteinrichtungswerk.

Punkt 1/7: - Vorlage Nr. 398 -

Beratung und Beschlußfassung über die Straßenbenennung an der Lutherkirche

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Straße an der Lutherkirche, und zwar von der Elgendorfer Straße bis zum Kindergarten "St. Martin" erhält die Bezeichnung

"Martln-Luther-Straße".

- 11 -