Akte 
Sitzung 23. Juni 1977
Entstehung
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Ratsmitglied Schweizer stellt den Antrag, über folgende Fragen abzustimmen:

1. Ob auf dem "Horresser Berg" ein Sondernutzungsgebiet ausgewiesen werden soll,

2. welcher der Alternativpläne als Bebauungsplanentwurf beschlossen werden soll.

Ratsmitglied König (CDU) erklärt, daß er gegen die Ausweisung eines Sonder­nutzungsgebietes im Bereich des Bebauungsplanes "Horresser Berg" votiert. Er vertritt die Auffassung, daß durch die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am "Horresser Berg" den Gewerbetreibenden der Stadt das Leben unnötig schwer ge­macht werde. Das Warenangebot für den täglichen Bedarf sei ausreichend vorhan­den. Dies widerspreche der Argumentation, die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sei im Interesse der Nachfrage geboten.

Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, daß er und die Mehrheit der CDU-Fraktion der Meinung sei, die Ausweisung des Sondernutzungsgebietes richte sich nicht gegen die Geschäftswelt von Montabaur. Außerdem sei die Entscheidung für das Sondernutzungsgebiet nicht identisch mit der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes. In Sondernutzungsgebieten können auch andere Betriebe angesiedelt werden. Es gehe darum, daß die Stadt sich Flächen für die Ansiedlung derartiger Betriebe langfristig in Reserve hält, da bei einer Entscheidung gegen das Sondernutzungs­gebiet auf absehbare Zeit keine Möglichkeit mehr bestehe, derartige Betriebe im Bereich der Stadt Montabaur anzusiedeln.

Bürgermeister Mangels berichtet über eine vorgesehene Änderung der Baunutzungs­verordnung, die zum Inhalt hat, daß in Sondernutzungsgebieten auch großflächige Handelsunternehmen unterzubringen sind. Dies neutralisiere die Aussagen, die Ausweisung eines Sondernutzungsgebetes sei identisch mit der Entscheidung für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes. Er halte es für notwendig, daß ein zentraler Ort wie Montabaur Flächen für derartige Zwecke in Reserve hält, um im Bedarfsfall disponieren zu können. Der RdErl. der Staatskanzlei sehe die Ausweisung von Sondernutzungsgebieten in solchen zentralen Orten vor, wie dies Montabaur sei. Die zu erwartende Änderung der Baunutzungsverordnung rechtfertige es, in der Diskussion die Verbindung zwischen der Frage der Ausweisung eines Sondernutzungsgebietes und der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes aufzulösen.

Der Vorsitzende stellt zur Abstimmung, ob im Bereich des "Horresser Berges" ein Sondernutzungsgebiet ausgewiesen werden soll. Die Abstimmung führt zu folgendem Ergebnis:

9 Ratsmitglieder sprechen sich für die Ausweisung aus, 1 Ratsmitglied enthält sich der Stimme, 10 Ratsmitglieder stimmen gegen das Sondernutzungsgebiet.

Auf Antrag der SPD-Fraktion wird die Sitzung für 10 Minuten unterbrochen.

Bürgermeister Mangels stellt die Frage, wer sich für die Alternativplanung Nr. 1 ausspricht.

5 Ratsmitglieder stimmen für den "Plan Nr. 1", die Mehrheit spricht sich dagegen aus. Enthaltungen sind nicht zu registrieren.

Sodann läßt der Vorsitzende über den "Plan Nr. 2" entscheiden. 13 Ratsmitglieder sprechen sich für den "Plan Nr. 2" aus, 1 Ratsmitglied enthält sich der Stimme,

5 Ratsmitglieder stimmen dagegen.