Amtsrat Kaltenhäuser erläutert den Ratsmitgliedern vier Alternativplanungen für den "Horresser Berg" anhand der aufgehängten Pläne. Er stellt im einzelnen die Vor- und Nachteile der Planungen gegenüber.
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) gibt für seine Fraktion folgende Stellungnahme ab:
1. Die CDU-Fraktion habe sich für den "Plan Nr. 2" entschieden, der eine Erschließung des Gewerbegebietes mittels eines Erschließungsringes vorsieht.
Die CDU-Fraktion will in jedem Fall verhindert wissen, daß eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Wohnbebauung im Baugebiet "Lindchen" erfolgt, um einer Beeinträchtigung der Anlieger durch Verkehrslärm vorzubeugen.
2. Bezüglich des im Flächennutzungsplanentwurf enthaltenen Sondernutzungsgebietes auf dem "Horresser Berg" bestünden in seiner Fraktion unterschiedliche Meinungen. Die Mehrheit der Fraktion sei der Auffassung, daß die Ansiedlung eines Sondernutzungsgebietes nicht im Hinblick auf einen einzelnen Bewerber erfolgt ist, sondern als Reservefläche für Vorhaben, die nur in einem Sondernutzungsgebiet zu realisieren sind, langfristig bevorratet werden solle. In der CDU- Fraktion bestehe kein Fraktionszwang, so daß jedes Mitglied nach seiner eigenen Überzeugung abstimmen könne.
3. Es wird eine Grünordnung für den Bereich des Gewerbegebietes dergestalt gefordert, daß das Gewerbegebiet mit Bäumen dritter Ordnung umgrenzt wird. Entsprechende Aussagen im Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan werden angeregt.
Für die SPD-Fraktion erklärt deren Fraktionssprecher Stühn folgendes:
1. Die SPD-Fraktion hat sich im Gegensatz zur CDU-Fraktion für den "Plan Nr. 1" entschieden. Grund dafür ist, daß bei einer Realisierung des"Planes Nr. 1" eine bessere Ausnutzung des Gewerbegebietes möglich ist. Der"Plan Nr. 1" sieht eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Straße im Baugebiet "Lindchen" vor. Die von der CDU-Fraktion befürchtete Lärmbelästigung wird als nicht sehr wahrscheinlich bezeichnet.
2. Die SPD-Fraktion bleibe bei ihrer Haltung zu der Frage der Ausweisung eines Sondernutzungsgebietes auf dem "Horresser Berg". Sie habe sich bereits früher für eine solche Ausweisung ausgesprochen und sei der Auffassung, daß man einmal gefaßte Beschlüsse nicht von Beratung zu Beratung umwerfen soll. Einschränkend sollte jedoch festgehalten werden, daß die Ausweisung des Sondernutzungsgebietes nicht unbefristet erfolgen soll. Sollte sich nach einer gewissen
Zeit kein Bewerber für die Ansiedlung in diesem Bereich interessiert haben, sei es sinnvoll, das Sondernutzungsgebiet umzuwidmen.
Ratsmitglied Schweizer (fraktionslos) wendet sich gegen die Ausweisung eines Sondernutzungsgebietes in diesem Bereich und vertritt die Auffassung, daß sich hinter der Ausweisung des Sondernutzungsgebietes die Ansiedlung von Verbraucher- märkten"verbirgt". Er stellt die Frage nach dem Nutzen einer Ansiedlung eines weiteren Marktes an dieser Stelle. Nach seiner Auffassung ergäben sich aus einer solchen Ansiedlung keine Vorteile für die Stadt. Die Besucher würden den Verbrauchermarkt mit Kraftfahrzeugen aufsuchen und den innerstädtischen Bereich meiden. Es gehe darum, die Attraktivität der Stadt zu erhöhen und die Besucher in die Stadt zu ziehen. Es sei noch einiges zu tun, um die Innenstadt attraktiver zu machen. Auch die Gewerbetreibenden seien hier zu erhöhten Anstrengungen aufgefordert. Die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes im Bereich des Bebauungsplanes "Horresser Berg" sei diesem Ziel jedoch abträglich.

