Akte 
Sitzung 23. Juni 1977
Entstehung
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Punkt 1/4: - Vorlage Nr. 396 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Hirtengarten" im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die Straßenführung der "Friedhofstraße" im Bereich der Flurstücke 105 und 106 wird dem rechtsgültigen Umlegungsplan angepaßt.

Die Ratsmitglieder Manns, Hans-Josef und Hoffmann, Bernd (beide CDU-Fraktion) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

Punkt 1/5: - Vorlage Nr. 397 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Große Alberthöhe III"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Für das Flurstück Nr. 372 in der Flur 51 (Eigentümer: GSW Frankfurt) wird die Abstandsfläche zur "Neißestraße" von 14,oo m auf 5,oo m verringert.

Ratsmitglied Plüschke (SPD) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen.

Punkt 1/6: - Vorlage Nr. 407 -

Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf

"Horresser Berg" im Stadtteil Horressen

Bürgermeister Mangels verweist darauf, daß für den"Horresser Berg" bereits ein Entwurf eines Bebauungsplanes beschlossen wurde. Der Bebauungsplanentwurf hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt. Auslösend für die erneute Vorlage eines Bebauungsplanentwurfes zur Beschlußfassung durch den Stadtrat ist die Straßenführung in diesem Bereich, die sich aus der Anlegung der Verbindungs­straße zwischen der Elgendorfer Str. und der Eschelbacher Str. ergibt. Ein Teil der Straßenführung der anzulegenden Landesstraße, die hinter dem "Horresser Berg" als Kreisstraße fortgeführt wird, mit der Auffahrtmöglich­keit zum Brückenbauwerk ist in die vorgelegten Planentwürfe bereits eingear­beitet worden. Weiterhin macht der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß die dem Stadtrat in der heutigen Sitzung vorgelegten Planentwürfe keine Konkretisierung hinsichtlich der Ausweisung des Sondernutzungsgebietes enthalten. Es sei zum einen eine Entscheidung zu treffen,ob der Horresser Berg vollständig als Ge­werbegebiet geplant wird oder ob ein Sondernutzungsgebiet ausgewiesen werden soll und evtl, eine Konkretisierung hinsichtlich des Sondernutzungsgebietes zu beschließen. Weiterhin wird auf Anliegerinteressen gegenüber den ursprüng­lich geplanten Erschließungsmaßnahmen hingewiesen, die man durch die Planungs­änderung zu befriedigen hofft.

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