Akte 
Sitzung 18. Mai 1977
Entstehung
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h) Tausch von Grundstücken Im Schul- und Sportzentrum mit städtischen

Einlageflächen im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt - Vorlage Nr. 390

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem Tausch des städtischen Grundstückes Nr. 5503 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 2 517 qm mit dem im Eigentum von Herrn Professor Dr. Paul Hübinger, Bonn-Venusberg, am Paulshof 6, stehenden Flurstück Nr. 4239 in der Flur 31 = 2 325 qm zu.

Die Flächendifferenz ist auf der Preisgrundlage von 20,50 DM/qm auszu­gleichen. Die Herauszahlung an die Stadt von 3 936,-- DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte unter der Voraus­setzung, daß Grunderwerbsteuerbefreiung für beide Seiten gewährt wird.

i) Verkauf von hospitaleigenen Straßenflächen - Vorlage Nr. 391

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis zur Übertragung folgender hospital- eigener Verkehrsflächen:

a) Grundstück Nr. 1141/3 in der Flur 13 der Gemarkung Montabaur = 23 qm auf die Stadt

b) Grundstück Nr. 1141/4 in der Flur 13 der Gemarkung Montabaur = 133 qm auf die Straßenverwaltung des Landes.

Der Kaufpreis beträgt 1,75 DM/qm. Er ist vom Tage des Besitzübergangs mit 2 % jährlich über dem Diskontsatz der Bundesbank, mindestens jedoch mit 5 % zu verzinsen. Der gesamte Kaufpreis, die Zinsen und sonstigen Nebenkosten sind vom Land nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu zahlen.

j) Tausch von Grundstücken in der Bahnhof- und Werkstraße - Vorlage Nr. 392

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Tausch der stadteigenen Grundstücke Nr. 5083/25 und 5092/26 mit einer Größe von 2 bzw. 106 qm - beide gelegen in der Flur 22 der Gemarkung Montabaur - mit den den Eheleuten Reiner Volkmann gehörenden, in der gleichen Flur gelegenen Flurstücken Nr. 5083/22 = 1 qm, 5083/23 =

12 qm und 5083/27 = 39 qm.

Das Grundstück Nr. 5092/26 ist mit 36,-- DM/qm, die übrigen Parzellen sind mit 40, DM/qm zu bewerten. Die Herauszahlung der Eheleute Volkmann in Höhe von 1 816,-- DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des nota­riellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Vertragsnebenkosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

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