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h) Tausch von Grundstücken Im Schul- und Sportzentrum mit städtischen
Einlageflächen im Baugebiet "Himmelfeld I", 2. Abschnitt - Vorlage Nr. 390
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Tausch des städtischen Grundstückes Nr. 5503 in der Flur 37 der Gemarkung Montabaur mit einer Größe von 2 517 qm mit dem im Eigentum von Herrn Professor Dr. Paul Hübinger, Bonn-Venusberg, am Paulshof 6, stehenden Flurstück Nr. 4239 in der Flur 31 = 2 325 qm zu.
Die Flächendifferenz ist auf der Preisgrundlage von 20,50 DM/qm auszugleichen. Die Herauszahlung an die Stadt von 3 936,-- DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten tragen beide Vertragspartner je zur Hälfte unter der Voraussetzung, daß Grunderwerbsteuerbefreiung für beide Seiten gewährt wird.
i) Verkauf von hospitaleigenen Straßenflächen - Vorlage Nr. 391
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat erklärt sein Einverständnis zur Übertragung folgender hospital- eigener Verkehrsflächen:
a) Grundstück Nr. 1141/3 in der Flur 13 der Gemarkung Montabaur = 23 qm auf die Stadt
b) Grundstück Nr. 1141/4 in der Flur 13 der Gemarkung Montabaur = 133 qm auf die Straßenverwaltung des Landes.
Der Kaufpreis beträgt 1,75 DM/qm. Er ist vom Tage des Besitzübergangs mit 2 % jährlich über dem Diskontsatz der Bundesbank, mindestens jedoch mit 5 % zu verzinsen. Der gesamte Kaufpreis, die Zinsen und sonstigen Nebenkosten sind vom Land nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu zahlen.
j) Tausch von Grundstücken in der Bahnhof- und Werkstraße - Vorlage Nr. 392
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Tausch der stadteigenen Grundstücke Nr. 5083/25 und 5092/26 mit einer Größe von 2 bzw. 106 qm - beide gelegen in der Flur 22 der Gemarkung Montabaur - mit den den Eheleuten Reiner Volkmann gehörenden, in der gleichen Flur gelegenen Flurstücken Nr. 5083/22 = 1 qm, 5083/23 =
12 qm und 5083/27 = 39 qm.
Das Grundstück Nr. 5092/26 ist mit 36,-- DM/qm, die übrigen Parzellen sind mit 40,— DM/qm zu bewerten. Die Herauszahlung der Eheleute Volkmann in Höhe von 1 816,-- DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Vertragsnebenkosten tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
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