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b) Ankauf von Straßengelände im Baugebiet "Lindchen" - Vorlage Nr. 384
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf der Flurstücke Nr. 2101/13 und 2101/16 in der Flur 8 der Gemarkung Horressen mit einer Größe von 86 bzw. 957 qm von den Eheleuten Helmut Baldus, Montabaur, Ruhrstraße, zu.
Der Kaufpreis beträgt 30,-- DM/qm; das sind für insgesamt 1 043 qm =
31 290,-- DM. Er ist zu verrechnen mit rückständigen Steuern und sonstigen Abgaben. Die Vertragsnebenkosten übernimmt die Stadt Montabaur.
c) Erwerb von Straßengelände in der Forsthausstraße im Stadtteil Eigendorf - Vorlage Nr. 385
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Flurstückes Nr. 1/14 in der Flur 1 der Gemarkung Eigendorf mit einer Größe von 195 qm von Herrn Franz-Josef Wolf, Montabaur-Elgendorf, Forsthausstraße 13, zum Preise von 30,-- DM/qm; das sind für 195 qm = 5 850,-- DM.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt.
d) Ankauf eines Grundstückes am Quendelberg - Vorlage Nr. 386
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des Grundstückes Nr. 4048 in der Flur 26 der Gemarkung Montabaur in einer Größe von 765 qm von Frau Rosel Selbe! geb. Massfeller, Montabaur, Am Biebrichsbach 3, zu.
Der Kaufpreis beträgt 7,50 DM/qm; das sind für 765 qm = 5 737,50 DM. Er ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle zur Umschreibung des Eigentums erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Nebenkosten trägt die Stadt Montabaur.
e) Verkauf des Kindergartengeländes im Stadtteil Eigendorf - Vorlage Nr. 387 - Anlage Nr. 5
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, das bebaute Grundstück Nr. 29/4 = 509 qm und das unbebaute Grundstück Nr. 29/3 = 510 qm - beide gelegen in der Flur 6 der Gemarkung Eigendorf - zum Gesamtpreis von 95 000,-- DM an Herrn Josef Kroppmanns, Montabaur-Horressen zu verkaufen.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die Nebenkosten trägt der Erwerber.
Beide Grundstücke dürfen nur für Wohnzwecke benutzt werden. Gewerbliche Anlagen jeder Art werden nicht zugelassen.
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