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Die Kostenzusicherung der Stadt erfolgt im übrigen unter der Bedingung, daß die im Interesse der baldigen Realisierung der Straßenbaumaßnahme vorgeleisteten Grunderwerbskosten in die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme mit einbezogen und mit dem Finanzierungsanteil der Stadt verrechnet werden.
Die Kosten für den im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu erstellenden Busparkplatz werden ausschließlich von der Stadt Montabaur getragen.
3. Die Stadt Montabaur ist mit der Abstufung der bisherigen K 126 zwischen Eigendorf und Eschelbach in ihrer jetzigen Führung zur Stadtstraße einverstanden. Voraussetzung hierfür ist, daß die neue Straße als Kreisstraße zwischen der L 312 und der L 313 fertiggestellt ist. Für die bisherige K 126 wird der Wunsch geäußert, daß die jetzige Fahrbahn vor der Abstufung durch Ausbesserung mit einer Teerdecke in einen verkehrsgerechten Zustand versetzt wird.
Punkt 1/16: - ohne Vorlage -
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) regt an, im Hinblick auf die Satzung der Stadt Montabaur über die Instandhaltung von Gebäuden im historischen Teil der Stadt Montabaur die in Frage kommenden Hauseigentümer direkt anzuschreiben und auf die Förderungsmöglichkeit nach der o. a. Satzung hinzuweisen.
Bürgermeister Mangels teilt mit, daß dies bereits verwaltungsintern angeordnet ist. Außerdem sei abgesprochen, daß das Ingenieurbüro Rittmannsberger mit den betreffenden Grundstückseigentümern Kontakt aufnehmen wird.
b) Ratsmitglied Stühn (SPD) erinnert an eine frühere Sitzung des Stadtrates, in der Bürgermeister Mangels ein Schreiben des Landrates Dr. Heinen zu den Aussagen von Ratsmitglied Kochern bezüglich eines Gespräches zwischen Landrat Dr. Heinen und Bürgern der Stadt über die Frage der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes am Horresser Berg verlesen hatte. In dieser Sitzung hatte Ratsmitglied Kochern eine Stellungnahme angekündigt, die bisher noch nicht abgegeben wurde.
Bürgermeister Mangels berichtet in diesem Zusammenhang, daß Ratsmitglied Kochern beantragt hat, die Tonbandaufnahmen über die entsprechende Sitzung des Stadtrates abzuhören. Auf diesen Antrag habe Herr Kochern bislang noch keine Stellungnahme von ihm erhalten, da er zunächst eine rechtliche Prüfung vorgenommen hat, die erst am 17.5.1977 erfolgt ist. Diese habe ergeben, daß Ratsmitglied Kochern das Recht hat, die Tonbandaufnahmen abzuhören. Diese Umstände erklärten, so Bürgermeister Mangels, daß die Stellungnahme von Ratsmitglied Kochern noch nicht erfolgt ist.
c) Ratsmitglied Stühn (SPD) verweist auf den Artikel in der Westerwälder Zeitung vom 5.5.1977, in dem auf Stellungnahmen des CDU-Ortsverbandes über die Frage der Anlegung einer Tiefgarage auf dem Konrad-Adenauer-Platz Bezug genommen wird. Er stellt an Bürgermeister Mangels die Frage, ob er die vorgenommenen Untersuchungsbohrungen für ausreichend hält.
Bürgermeister Mangels erklärt, das Ing.Büro Dr. Lehmann, Trier, habe die Untersuchungsbohrungen vorgenommen. Es bestehe für ihn als "Verwaltungsmann" kein Anlaß, Umfang und Ergebnis dieser Probebohrungen in Frage zu stellen.
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