Akte 
Sitzung 18. Mai 1977
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 10 -

Das Vorschlagsrecht steht ln beiden Fallen gern. § 45 Abs. 1 Satz 5 GemO der CDU-Fraktlon zu.

CDU-Fraktlonsvorsltzender Dr. Hütte schlägt

a) als Mitglied des Bauausschusses Herrn Bernhard Noll, Rhelnstr. 18, 5430 Montabaur (Nachfolger für Herrn Erkelenz) und

b) als stellvertretendes Mitglied für den Bauausschuß Herrn Robert Stauch, Taunusstr., 5430 Montabaur (Nachfolger für Herrn Gregor Görg)

vor.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. § 40 Abs. 5 die Wahl ln offener Abstimmung (durch Handzeichen) vorzunehmen.

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat wählt Herrn Bernhard Noll, Rhelnstr. 18, 5430 Montabaur, zum Mitglied des Bauausschusses und Herrn Robert Stauch, Taunusstr., 5430 Montabaur, zum stellvertretenden Mitglied für den Bauausschuß.

Bürgermeister Mangels hat gern. § 36 Abs. 3 GemO an der Abstimmung nicht tell- genommen.

Punkt 1/15: - ohne Vorlage -

Beratung und Beschlußfassung über den Beitritt der Stadt zur Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden Europas

Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:

Die Stadt Montabaur tritt der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden Europas bei.

Punkt 1/13: - Vorlage Nr. 393 - s. oben

Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung der Stadt an den Kosten für die Verbindungsstraße Eschelbacher Straße / Elgendorfer Str.

Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme folgenden Beschluß:

1. Die Kosten der Planung einer Verbindungsstraße zwischen der L 312 und der L 313 werden von der Stadt Montabaur Im Interesse einer baldigen Realisierung des Straßenbauprojektes übernommen. Die fertigen Pläne werden dem Kreis als Träger der Baumaßnahme übergeben.

2. Die Stadt Montabaur erklärt sich bereit, einen Kostenbeltrag ln Höhe von 75 v. H. der durch Landeszuschüsse nicht gedeckten Bau- und Grunderwerbskosten der Straßen­baumaßnahme zu übernehmen. Voraussetzung hierfür Ist, daß der ln Aussicht ge­stellte Landeszuschuß mit 80 % der zuschußfähigen Gesamtbaukosten gewährt wird.

Im anderen Falle sollten Kreis und Stadt über das Vertellungsverhältnls der durch Zuschüsse nicht gedeckten Kosten neu verhandeln.

- 11