Anlage Nr. 2 zur Niederschrift
JAGDPACHTBEDINGUNGEN
für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Montabaur I
Der Gemeinschaftliche Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Montabaur I wird auf 12 Jahre verpachtet.
Die Pachtzeit beginnt am 1. April 1977 und endet am 31- März 1989.
Es handelt sich um ein Rotwildkerngebiet im Rotwildring Montabaurer Höhe, das nur aus Waldflächen besteht und die Größe von 360 ha hat.
'^4 vom
^ 1977
VII
Vorkommende Wildarten sind:
Rotwild, Muffelwild, Schwarz- und Rehwild.
Der Jagdbogen war bisher zusammen mit anderen Waldflächen verpachtet.
Der Abschußplan sah für den Gesamtbezirk von bisher 1136 Hektar vor:
1975/76: 6 Hirsche - 10 Stck. Kahlwild; "
2 Widder - 3 Stck. Muffelwild;
7 Böcke - 9 Stele. Rehwild.
1976/77^ 6 Hirsche
1,5 Widder 7 Böcke
6 Stck. Kahlwild;
2 Stck. Muffelwild; 9 Stck. Rehwild.
Als Mindestpachtpreis werden je Hektar Jagdfläche 40,— DM + 11,— DM Wildschadenersatz festgesetzt.
Da es sich um ein reines Waldrevier handelt, fallen keine Feldwildschäden an.
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9 vom Igs 1977 ; . VII )
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vom
1977
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Pächter kann nur werden, wer die Vorschriften des § 11 (3) des Bundesjagdgesetzes vom 29. 9.$1976 erfüllt und den 4. Jahresjagdschein besitzt.
Für die Ergiebigkeit der Jagd und die Größe des Jagdbogens wird keine Gewähr geleistet.

