Akte 
Dringlichkeitssitzung 05. April 1977
Entstehung
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Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

JAGDPACHTBEDINGUNGEN

für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdge­nossenschaft Montabaur I

Der Gemeinschaftliche Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Montabaur I wird auf 12 Jahre verpachtet.

Die Pachtzeit beginnt am 1. April 1977 und endet am 31- März 1989.

Es handelt sich um ein Rotwildkerngebiet im Rotwildring Montabaurer Höhe, das nur aus Waldflächen besteht und die Größe von 360 ha hat.

'^4 vom

^ 1977

VII

Vorkommende Wildarten sind:

Rotwild, Muffelwild, Schwarz- und Rehwild.

Der Jagdbogen war bisher zusammen mit anderen Waldflächen ver­pachtet.

Der Abschußplan sah für den Gesamtbezirk von bisher 1136 Hektar vor:

1975/76: 6 Hirsche - 10 Stck. Kahlwild; "

2 Widder - 3 Stck. Muffelwild;

7 Böcke - 9 Stele. Rehwild.

1976/77^ 6 Hirsche

1,5 Widder 7 Böcke

6 Stck. Kahlwild;

2 Stck. Muffelwild; 9 Stck. Rehwild.

Als Mindestpachtpreis werden je Hektar Jagdfläche 40, DM + 11, DM Wildschadenersatz festgesetzt.

Da es sich um ein reines Waldrevier handelt, fallen keine Feldwild­schäden an.

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1977

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Pächter kann nur werden, wer die Vorschriften des § 11 (3) des Bundesjagdgesetzes vom 29. 9.$1976 erfüllt und den 4. Jahres­jagdschein besitzt.

Für die Ergiebigkeit der Jagd und die Größe des Jagdbogens wird keine Gewähr geleistet.