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Im einzelnen handelt es sich dabei
a) um den Wegfall der Preisgleitklausel,
b) um die Zustimmung zur Erteilung von höchstens 2 Jagderlaubnisscheinen,
c) um die Gestattung der Erbfolge im Pachtvertrag.
d) Im übrigen sind die Bedingungen des Musterpachtvertrages zugrunde
zu legen. Auf die veränderten Bedingungen ist in der erneuten Ausschreibung hinzuweisen.
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.977
VII
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1977
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! vom 1977 , VII
d) Aufteilung des bisherigen Jagdbezirkes in drei Jagdbezirke - Anlage Nr. 1
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Aufteilung der Gemeinschaftlichen Jagdbezirke gemäß Anlage Nr. 1 zur Niederschrift, in nunmehr drei Jagdbezirke, zu.
Ratsmitglied Stühn (SPD) beantragt, zukünftig auch ihn als Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Stadtrat bei den Vorberatungen einzuschalten, wenn Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) in seiner Funktion als Leiter des Forstamtes in die Vorberatungen mit einbezogen ist.
'9 vom 1977
Punkt 2: Auftragsvergabe - Anlagen Nr. 2 u. 3 -
a) Unterhaltung von Straßen, Feldwegen, Müllkippen und Erdarbeiten für Straßenbeleuchtung im Gebiet der Stadt Montabaur - Submission vom 24. 3. 1977 - Anlage Nr. 2
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Feldwegen, Müllkippen und Erdarbeiten für Straßenbeleuchtung im Gebiet der Stadt Montabaur (Submission vom 24. 3. 1977) an die Firma Ferdinand, Heiligen- roth, zum Angebotspreis von 36 975,21 DM. Die Firma hat das annehmbarste Angebot abgegeben. Die Mittel sind im Haushaltsplan bereitgestellt.
b) Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung der Verbindung L 312 / L 313 (Verkehrsspange Schulzentrum) Montabaur - Anlage Nr. 3 -
Bürgermeister Mangels informiert die Ratsmitglieder, daß sich in einem Vorgespräch mit Wirtschaftsminister Holkenbrink und dem Vertreter der Straßenverwaltung ergeben hat, daß nicht damit gerechnet werden kann, daß die Verbindungsstraße im Schulzentrum zu einer Landesstraße wird. Nach dem Bauprogramm des Landes müßte nämlich etwa 10 Jahre gewartet werden, bis diese Straßenbaumaßnahme realisiert würde. Es zeichnet sich jedoch folgende Lösung ab, die in einem Gespräch am 1. 4. 1977 bei Minister Holkenbrink endgültig besprochen werden soll. Dieses sieht vor, daß die Straße geplant und gebaut wird von der Stadt Montabaur. Das Land bezuschußt diese Maßnahme zu 85 v. H. nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die sich daraus ergebende Kostenbelastung der Stadt (15 v. H.) ist geringer als der Betrag, der nach der bisherigen Konzeption erwartet wurde. Diese sah vor, daß das Land die Straße baut und plant
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