Punkt 1: Beratung und Beschlußfassung über die Neuverpachtung der Jagdpacht für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Montabaur I und die Gemeinschaftlichen Jagdbezirke der Stadt Montabaur
a) Verpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Montabaur I durch die Jagdqenossenschaft Montabaur für die Dauer von 12 Jahren - Vorlage Nr. 367
Der Stadtrat faßt mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme und 3 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt zu:
1. der Aufhebung der Ausschreibung für den Jagdbezirk I,
2. der freihändigen Verpachtung an Herrn Herbert Bach, Staudt, zu einem Pachtpreis von jährlich 35,-- DM/ha + 11,-- DM/ha Wildschadenspauschale,
3. der Einräumung der Möglichkeit zur Aufnahme eines Mitpächters in den Pachtvertrag durch Herrn Bach.
Dieser Beschluß wird unter der Bedingung gefaßt, daß die Mehrheit der in der Jagdgenossenschaft abzugebenden Stimmen im Sinne des o. a. Beschlusses entscheiden wird. Sollten ein oder mehrere Jagdgenossen anders entscheiden als es im obigen Beschluß des Stadtrates vorgesehen ist, so daß zusammen mit den Stimmen der Stadt eine andere Entscheidung getroffen werden kann, wird dieser Beschluß hinfällig. In diesem Fall soll der Jagdbezirk Montabaur I neu ausgeschrieben und die Ausschreibungsbedingungen geändert werden.
b) Verpachtung des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Stadtwald Montabaur IV
- Vorlage Nr. 368 -
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat stimmt der Verpachtung des Jagdbezirkes Stadtwald Montabaur IV
- Hochwildrevier - an Herrn Josef Simon, Montabaur-Horressen, zu. Die Verpachtung beginnt am 1. 4. 1977 und endet am 31. 3. 1989. Der jährliche Pachtpreis beträgt 21,60 DM/ha + 6,— DM/ha Wildschadenersatz.
Ratsmitglied Hans Josef Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen und den Sitzungsraum verlassen.
c) Verpachtung des Jagdbezirkes III
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Die Ausschreibung und die Submission vom 28. 3. 1977 für den Jagdbezirk III wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verpachtung zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu auszuschreiben. Bei dieser Ausschreibung sind die bisherigen belastenden Bestimmungen der Pachtbedingungen zu verändern.
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