Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
RICHTLINIEN
zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung in historischen Teil der Stadt Montabaur gemäß Satzung von 2. November 1976
Für die Bezuschussung gemäß der bestehenden Satzung gelten folgende Richtlinien:
1 . ) Fassadenanstriche werden nur an Fachwerkhäusern
bezuschußt. -
2. ) An Fachwerkhäusern werden auch Anstriche von Mauerwerk
flächen ohne Fachwerk bezuschußt.
3-) In besonderen Maße wird das Freilegen und die Instandsetzung von bisher verdeckten Fachwerk gefördert.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
1 . ) Anstrich von Mauerwerkflächen:
30 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5,10 DM pro qm.
2. ) Anstrich der Fachwerkflächen einschl. Anstrich der
Fachwerkausmauerungen:_______
30 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 7?20 DM pro qm.
3 . ) Freilegung und Erneuerung von Fachwerkfassaden:
100 % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 50,— DM pro qm.
Die Höchstwerte werden gemäß dem allgemeinen Baupreisindex jährlich angepaßt.
Die evtl, vom Landesant für Denkmalpflege gewährten Zuschüsse werden bei der Bemessung des Zuschusses der Stadt von den nachgewiesenen Kosten bzw. den maximalen Einheitswerten in Abzug gebracht.
über jeden Einzelfall entscheiden der Bauausschuß und der Haupt- und Finanzausschuß.

