Akte 
Sitzung 24. März 1977
Entstehung
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Der Kaufpreis beträgt 26,-- DM/qm für das Grundstück Nr. 59/5836 und 13,-- DM/qm für das Grundstück 5092/10; das sind für voraussichtlich 150 qm = 3 900,-- DM und für ca. 225 qm = 2 925,-- DM, zusammen also

6 825,-- DM. Er ist fällig und zahlbar einen Monat nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Hohe von

7 % p.a. zu berechnen. Sämtliche Nebenkosten einschl. der Vermessungs­kosten trägt der Erwerber.

Die Grundstücke sind von jeglicher Bebauung freizuhalten.

d) Übertragung von einer Stadtbachparzelle gegen Einräumung einer Dienst- barkeit - Vorlage Nr. 364 -

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat ist mit der Übertragung der Stadtbachparzelle Nr. 5788/7 = 25 qm und 5788/9 = 155 qm, beide gelegen in der Flur 21 der Gemarkung Montabaur, auf die Erbengemeinschaft Trees einverstanden, wenn diese ihrer­seits der Stadt Montabaur unentgeltlich eine Dienstbarkeit an dem Grundstück Nr. 3582/5 in der Flur 21 einräumt. Voraussetzung ist weiterhin, daß sich die Erbengemeinschaft verpflichtet, den von der Stadt zu übertragenden Grundbe­sitz jederzeit kostenlos auf diese oder einen anderen Straßenbaulastträger zurückzuübertragen, soweit er jetzt und in der Zukunft für öffentliche Stra­ßen, Wege oder Plätze benötigt wird.

Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und seines Vollzuges tragen die Beteiligten je zur Hälfte. Dies gilt nicht für evtl. Steuern, die von dem jeweiligen Steuerschuldner zu bezahlen sind.

e) Grundbuchamtliche Sicherung des verrohrten Stadtbaches, einer Kanal leitung und eines Kanalentlastungsbauwerkes im Gemarkungsteil Allmannshausen - Vorlage Nr. 365 - Anlage Nr. 3

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat wünscht von den in der Anlage aufgeführten Grundstückseigen­tümern die Bestellung einer Dienstbarkeit an den dort aufgeführten Grund­stücken, die den Bestand und die Unterhaltung des in diese Grundstücke verlegten Stadtbaches, einer Kanalisationsleitung und eines Kanalentlastungs- bauwerkes sichert.

Die Eigentümer erhalten für die Belastung ihrer Grundstücke eine Entschädi­gung in Höhe von 12,-- DM/qm; das sind für insgesamt 497 qm = 5 964,-- DM.

Das Auslaufbauwerk des Stadtbaches auf dem Grundstück der Eheleute Kurt Roßbach wird an die Grundstücksgrenze zum Aubach hin verlegt. Die Kosten der notariellen Kaufverträge und ihres Vollzuges trägt die Stadt Montabaur.

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