Die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Soldaten- betreüung e.*V. in Bonn - nachfolgende KAS genannt errichtet auf dem ihm gehörenden Grundbesitz in Montabaur Flur 17 Nrn. 2974/2 und 2980/1 ein Soldatenheim.
An den Baukosten beteiligen sich unter anderem
a) die Stadt Montabaur mit DM
b) das Bistum Limburg mit DM
Die Satzung der KAS sieht vor, daß im Falle der Auflösung des Vereins das Soldatenheim Montabaur dem Bistum Limburg zufällt.
Die Beteiligten schließen folgenden
Vorvertrag
I.
Für den Fall, daß das Bistum Limburg aus dem vor- bezeichneten Grund Eigentümerin des Soldatenheimes Montabaur' wird, verpflichten sich die Beteiligten zum Abschluß eines
Kaufvertrages
mit folgendem Inhalt:

