Akte 
Sitzung 28. Februar 1977
Entstehung
Einzelbild herunterladen

I. Öffentliche Sitzung

Punkt 1/1: - ohne Vorlage -

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Landschafts­planes

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Entwurf des Landschaftsplanes für die

Verbandsgemeinde Montabaur, soweit er die Stadt Montabaur betrifft, grund­sätzlich zu.

Es werden folgende Anregungen mit der Bitte an den Verbandsgemeinderat vor­getragen, diese zu berücksichtigen:

1. Der im Landschaftsplan ausgewiesene Grünstreifen entlang des Grenzweges zwischen Montabaur und dem Stadtteil Horressen (zum Anwesen der Firma Reifen-Piwo bis zum Hallenbad) ist zu reduzieren.

2. Die ausgewiesenen Schutzstreifen im Gelbachtal sind überflüssig und er­schweren die landwirtschaftliche Nutzung. Aus diesem Grund sollten sie aus dem Landschaftsplan gestrichen werden.

3. Der Landschaftsplan sollte im Stadtteil Horressen im Bereich des Bauge­bietes "Hemmchen" an den Entwurf des Flächennutzungsplanes angepaßt werden. Das bedeutet, daß die dort ausgewiesenen Grünflächen entsprechend zu reduzieren sind.

4. Der Grünstreifen in Verlängerung der Fröschpfortstraße ist zu verkleinern.

5. Der Grünstreifen entlang des Biebrichsbaches an der Freizeitanlage "Schneidmühle" ist in Richtung Horressen zu verbreitern und sollte min­destens 100 m breit sein.

Der Stadtrat spricht sich nachdrücklich dafür aus, daß der im Landschaftsplan vorgesehene Schutzstreifen südlich der Autobahn Köln-Frankfurt so schnell wie möglich angelegt wird*

Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 347 -

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungs­planes "Himmelfeld I"

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Die allgemeinen Textfestsetzungen des Anderungsplanes "Himmelfeld I" hinsicht­lich der Dachformen unter Punkt 2 Ziff. 2.2 wird wie folgt geändert:

"Im Satteldachbereich sind Satteldächer mit einer Neigung von 10° - 18° zugelassen."

Ratsmitglied Frau Schneider (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt.

vom'

L977

VII