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I. Nichtöffentliche Sitzung
Der Vorsitzende stellt nach Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Ratsmitglieder fest, daß gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist keine Einwendungen erhoben werden.
Er richtet an die Mitglieder des Rates die Frage, ob Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt werden.
Daraufhin ergehen folgende Wortmeldungen:
a) Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt die gemäß Vorlage Nr. 209 anstehende Entscheidung über die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen bezüglich der Streitsache Diel vorzuziehen und im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung zu behandeln. Er hält dies unter Berücksichtigung des ggf. zu erörternden Sachverhaltes für geboten.
Die Verwaltung verweist auf die gesetzmäßigen Bestimmungen, wonach die Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen in öffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Ergänzend weist Bürgermeister Dr. Possel-Dölken darauf hin, daß eine Erörterung des Sachverhaltes selbst durchaus unterbleiben könne.
Die auszusprechende Genehmigung für die Haushaltsüberschreitung verfolge lediglich den Zweck, die Haushaltsmittel bereitzustellen für den Fall, daß eine Einigung mit Herrn Diel nicht erreicht werden könne. Derzeit seien noch Verhandlungen im Gange, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
Ratsmitglied Schweizer zieht daraufhin seinen Antrag zurück.
b) Ratsmitglied Bächer (SPD) verweist auf die in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses am 12.11.1986 vertagte Entscheidung zum Bauantrag Cohnen und erklärt, der Grund für
die ausgesprochene Vertagung (unzureichende Bepflanzung des Betriebsgrundstückes) sei inzwischen gegenstandslos, da die Firma Cohnen kurzfristig weitere Anpflanzungen vorgenommen habe. Seitens des Geschäftsführers sei erklärt worden, man beabsichtige noch im Jahre 1986 mit dem Bau des Bürogebäudes zu beginnen. Nach Aussagen von Ratsmitglied Bächer (SPD) hat dieser am heutigen Tage gemeinsam mit dem I. Beigeordneten Dr. Hütte die ergänzenden Bepflanzungsmaßnahmen in Augenschein genommen und für ausreichend befunden. Um den Geschäftsinteressen der Firma Cohnen entgegenzukommen, beantragt Ratsmitglied Bächer (SPD), den Bauantrag ergänzend in der heutigen Sitzung zu behandeln und nicht erst - wie ursprünglich vorgesehen - in der nächsten gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses am 09.12.1986. Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt, ihm sei vorstehender Sachverhalt bekannt. Die CDU-Fraktion habe jedoch in ihrer heutigen Fraktionssitzung für eine Behandlung der Angelegenheit in der nächsten Ausschußsitzung plädiert. Der von Ratsmitglied Bächer gestellte Antrag werde daher nicht befürwortet. Ratsmitglied Bächer (SPD) zieht daraufhin den von ihm gestellten Antrag zurück.
Punkt 1/1: Grundstücksankauf im Baugebiet "Alter Galgen"
- Vorlage Nr. 207 -
Der Stadtrat beschließt, von Frau Maria Gerz, Koppel Straße 10, 5430 Montabaur 3, die 2 458 nf große Restfläche des Grundstücks Flur 34, Nr. 5220 zu erwerben.
Der Kaufpreis beträgt 10,-- DM/m^, mithin 24 580,-- DM. Er ist fällig und zahlbar nach Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch. Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
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