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Daran anschließend werden mit 21 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung folgende Entscheidungen getroffen:
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt,
1.1 den Geschäftsleuten in der Fußgängerzone in der Zeit vom 06.12. - 21.12.1986 die Standplätze für die Verkaufshäuschen zuzuteilen,
1.2 Imbiß-, Glühwein- und Punschstände in der Zeit vom 06.12. - 21.12.1986 in der Fußgängerzone dann zuzulassen, wenn sie von Gastwirten bzw. Metzgereien der Fußgängerzone aufgestellt werden, wobei grundsätzlich der Verkauf aus einem Holzhäuschen zu fordern ist (bei Imbißbetrieben können Ausnahmen zugelassen werden, wenn eine der Weihnachtszeit entsprechende angemessene Verkleidung des Imbißwagens erfolgt),
1.3 die Weihnachtsmärkte (Krammärkte) am 29.11. und 13.12.1986 auf dem Konrad-Adenauer-Platz, der oberen Kirchstraße und der Bahnhofstraße durchzuführen,
1.4 die sonstigen vorweihnachtlichen Aktivitäten, wie Musikdarbietungen, Bühnenaufstellung, Aufstellung eines Kinderkarussells o. a., in Abstimmung mit dem Gewerbeverein "Montabaur aktuell" zu bestimmen und zu organisieren.
2. Die örtlichen Vereine erhalten die Gelegenheit, an einem der marktfreien Samstage (06.12. bzw. 20.12.1986) ihren Getränke-, Imbiß- oder Verkaufsstand auf dem Konrad-Adenauer-Platz, dem Platz zwischen dem Finanzamt und dem Anwesen Lenaif oder in der Bahnhofstraße aufzustellen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die Vereine zu bitten, anstelle von Getränke- und Imbißwaren möglichst Weihnachtsartikel zu verkaufen. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, den Verkaufstag zu bestimmen und die Standplätze zuzuweisen.
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, die Bahnhofstraße am 29.11. 06.12., 13.12. und 20.12.1986 sowie bei Durchführung des Christmarktes am 29.12.1986 für den Verkehr zu sperren und eine entsprechende Umleitung vorzunehmen.
Punkt 11/10: Anlegung von Parkplätzen im oberen Bereich der Kirchstraße
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion vertrete mehrheitlich die Auffassung, daß es im Interesse der Geschäftsinhaber im Bereich der oberen Kirchstraße geboten sei, sechs Parkplätze (2 davon als Behindertenparkplätze) einzurichten. Diese Maßnahme sollte ohne größeren Aufwand durchgeführt werden und zunächst auf Probe erfolgen. Begründet wird dieser Antrag damit, daß im Rahmen eines Gespräches mit den Anliegern von diesen Klage geführt wurde über fehlende Parkmöglichkeiten und damit verbundene Ertragseinbußen. Um diesen zum Teil existenziellen Nöten der Anlieger entgegenzukommen, sollte dem Antrag entsprochen werden.
Bei dieser Gelegenheit wird nochmals darauf verwiesen, daß trotz der in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses getroffenen Entscheidung nunmehr wiederholt ein und derselbe Privat-PKW auf der Straße unmittelbar vor dem Westerwald-Reisebüro geparkt werde. Da ein dauerhaftes Parken an dieser Stelle nicht gestattet sei, wird die Verwaltung gebeten, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Für die CDU-Fraktion nimmt I. Beigeordneter Dr. Hütte Stellung zu dem von der SPD-Fraktion eingereichten Antrag. Dieser erklärt, man bezweifle, daß durch die Anlegung von sechs Parkplätzen der erhoffte Effekt erreicht werden könne. Bei Ausweisung von zwei Behindertenparkplätzen stünden effektiv nur
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[ vom 986 IX

