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Anlage Nr. 4 zur Niederschrift
VORLAGE
für die Sitzung des ____
am 02.09.1986 _. Vortage Mr. 177
Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur
für die Sitzung des Stadtrates von Montabaur
25.09.1986 .Vorlage Nr* 139
Eetr. : Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsflächen
Sachbeerteitenda Abteilung: Bauamt
OAR Kaltenhäuser
^richtsrstzttar:
- L Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt den o. a. Satzungsentwurf in der vorgelegten Form.
Begründung:
Mit Wirkung vom 16.5.1986 ist das neue Kommunalabgabengesetz (KAG) in Kraft getreten. Es ist daher erforderlich, die Ausbaubeitragssatzung zu ändern. Das KAG. und die hierzu ergangene Kommunalabgabenverordnung (KAVO) regeln nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestimmungen, so daß die jetzt zu erlassende Satzung nur noch die Festlegung des Maßstabes und die Tiefenbegrenzung regelt.
Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.1995 haben die Gemeinden darüber hinaus das Wahlrecht, ob
lg vom .1986 '. IX
- das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für die einzelne Anlage oder deren Abschnitte oder
- ein pauschalierter Betrag (Durchschnittssätze)
angewandt wird..Für die zweite Alternative ist es erforderlich, die Kosten einer typischen Straße mit repräsentativen Abrechnungseinheiten zu ermitteln und einen Durchschnittssatz zu errechnen.
Die KAVO ist erst am 15.8.1986 veröffentliche worden, so daß kurzfristig die Problematik der wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen nicht analysiert werden kann. Nach der Auswertung des Verfahrens nach Durchschnittssätzen werden dem Rat detaillierte Gegenüberstellungen der beiden möglichen Verfahren vorgelegt, damit die Vor- und Nachteile der einzelnen SystXeme verdeutlicht werden können.
Da auf die Erhebung der Ausbaubeiträge ;o lange
verzichtet werden kann, wird empfohlen i beizubehalten.
( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister

