Akte 
Sitzung 25. September 1986
Entstehung
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5420 Mantacaur,

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Anlage Nr. 4 zur Niederschrift

VORLAGE

für die Sitzung des ____

am 02.09.1986 _. Vortage Mr. 177

Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur

für die Sitzung des Stadtrates von Montabaur

25.09.1986 .Vorlage Nr* 139

Eetr. : Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsflächen

Sachbeerteitenda Abteilung: Bauamt

OAR Kaltenhäuser

^richtsrstzttar:

- L Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat beschließt den o. a. Satzungsentwurf in der vorgelegten Form.

Begründung:

Mit Wirkung vom 16.5.1986 ist das neue Kommunalabgabengesetz (KAG) in Kraft getreten. Es ist daher erforderlich, die Ausbaubeitragssatzung zu ändern. Das KAG. und die hierzu ergangene Kommunalabgabenverordnung (KAVO) regeln nunmehr unmittelbar die wesentlichsten Bestimmungen, so daß die jetzt zu erlassende Satzung nur noch die Festlegung des Maß­stabes und die Tiefenbegrenzung regelt.

Für eine Übergangszeit bis zum 31.12.1995 haben die Gemeinden darüber hinaus das Wahlrecht, ob

lg vom .1986 '. IX

- das bisherige System der Abrechnung nach tatsächlichen Kosten für die einzelne Anlage oder deren Abschnitte oder

- ein pauschalierter Betrag (Durchschnittssätze)

angewandt wird..Für die zweite Alternative ist es erforderlich, die Kosten einer typischen Straße mit repräsentativen Abrechnungseinheiten zu ermitteln und einen Durchschnittssatz zu errechnen.

Die KAVO ist erst am 15.8.1986 veröffentliche worden, so daß kurzfristig die Problematik der wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen nicht analysiert werden kann. Nach der Auswertung des Verfahrens nach Durch­schnittssätzen werden dem Rat detaillierte Gegenüberstellungen der beiden möglichen Verfahren vorgelegt, damit die Vor- und Nachteile der einzelnen SystXeme verdeutlicht werden können.

Da auf die Erhebung der Ausbaubeiträge ;o lange

verzichtet werden kann, wird empfohlen i beizubehalten.

( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister