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b) Ausbau der Straße "Auf dem alten Hof" Im Stadtteil Ettersdorf - Vorlage Nr. 193 -
Der Stadtrat beschließt, der Fa. Gebr. Kilian & Söhne, Niederelbert, den Auftrag zur Durchführung der o. a. Arbeiten zum Angebotspreis von 53.739,61 DM zu erteilen. Die Mittel (80.000,-- DM) stehen im Haushaltsplan 1986 zur Verfügung bei HHSt. 6333.9502.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) Instandsetzung des Tennenplatzes im Schulzentrum - Vorlage Nr. 194 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt ergänzend zur Begründung der Vorlage Nr. 194 zur Kenntnis, daß die Kreisverwaltung gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Verhandlungen mit der Firma Ohl stehe, um zu erreichen, daß seitens der Firma Ohl im Rahmen der Gewährleistung die aufgetretenen Schäden beseitigt werden. Zur Ermittlung der Schäden sei im Auftrag des Kreises ein Gutachten erstellt und seitens der Firma Ohl ein Gegengutachten vorgelegt worden. Beide Gutachten enthielten keine Aussagen hinsichtlich der Frage, wem ein Verschulden für die aufgetretenen Schäden anzulasten sei. Dies erweise sich insbesondere deswegen als sehr schwierig, weil der Platz bereits seit ca. 5 Jahren benutzt werde. Da auch der Ausgang eines evtl. Streitverfahrens zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ungewiß sei-, werde seitens der Gutachter vorgeschlagen, entsprechend dem derzeitigen Zustand des Sportplatzes eine neue Tennendecke aufzubringen. Dies bedeute zum einen, daß die aufgetretenen Schäden ausgeräumt und zum anderen eine dauerhafte Nutzung (nach Erfahrungswerten 10 und mehr Jahre) gewährleistet sei. Für die Zukunft sei darüber hinaus durch die Einstellung eines eigens hierfür einzusetzenden Arbeiters eine bessere Wartung und Pflege des Platzes, als dies in der Vergangenheit der Fall war, gewährleistet.
Unter diesen Vorgaben habe man Kostenangebote von der Firma Ohl sowie als Alternative von zwei weiteren Firmen eingeholt. Das kostengünstigste Angebot liege von der Firma Steeg, Oelsberg, vor. Seitens des Kreisausschusses liege bereits eine Entscheidung vor, an diese Firma den Auftrag zu vergeben und die Hälfte der hierdurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Verwaltung schließe sich dem an (Beteiligung der Stadt mit 50 %). Die Arbeiten sollten nach Möglichkeit kurzfristig ausgeführt werden, um nach Sperrung des Platzes in den Wintermonaten zu Beginn des Jahres 198^ wiederum eine ordnungsgemäße Sportanlage Vorhalten zu können.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) richtet an die Verwaltung die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenbeteiligung von 50 : 50 ausgehandelt wurde. Nach dem abgeschlossenen Vertrag richte sich die Übernahme der Unterhaltungskosten zwischen der Stadt und den Schulträgern nach den Anteilen der Nutzungszeiten.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, man habe die Verträge berücksichtigt, dürfe aber nicht übersehen, daß es sich hier nicht um reine Unterhaltungskosten, sondern um eine besondere Reparaturmaßnahme handele.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt ergänzend, er halte es für geboten, in genauer Auslegung des genannten Vertrages die Kostenbeteiligungen zu ermitteln. Er bittet daher, die Nutzungsanteile und dementsprechend auch die Kostenbeteiligung nochmals zu überprüfen. Eine pauschalierte Kostenteilung zum jetzigen Zeitpunkt könne dazu führen, daß sich der Kreis für die Zukunft auf den hier gewählten Verteilungsmaßstab berufe.
Der Vorsitzende erklärt, im vorliegenden Falle könne nicht allein der ausgehandelte Vertrag Maßstab für die Kostenbeteiligung sein. Dies bedingten die besonderen Umstände, so z. B. die offenstehende Frage, wer für die
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