Akte 
Sitzung 25. September 1986
Entstehung
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b) Ausbau der Straße "Auf dem alten Hof" Im Stadtteil Ettersdorf - Vorlage Nr. 193 -

Der Stadtrat beschließt, der Fa. Gebr. Kilian & Söhne, Niederelbert, den Auftrag zur Durchführung der o. a. Arbeiten zum Angebotspreis von 53.739,61 DM zu erteilen. Die Mittel (80.000,-- DM) stehen im Haushalts­plan 1986 zur Verfügung bei HHSt. 6333.9502.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

c) Instandsetzung des Tennenplatzes im Schulzentrum - Vorlage Nr. 194 -

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt ergänzend zur Begründung der Vorlage Nr. 194 zur Kenntnis, daß die Kreisverwaltung gemeinsam mit der Verbands­gemeindeverwaltung in Verhandlungen mit der Firma Ohl stehe, um zu er­reichen, daß seitens der Firma Ohl im Rahmen der Gewährleistung die auf­getretenen Schäden beseitigt werden. Zur Ermittlung der Schäden sei im Auftrag des Kreises ein Gutachten erstellt und seitens der Firma Ohl ein Gegengutachten vorgelegt worden. Beide Gutachten enthielten keine Aussagen hinsichtlich der Frage, wem ein Verschulden für die aufgetretenen Schäden anzulasten sei. Dies erweise sich insbesondere deswegen als sehr schwierig, weil der Platz bereits seit ca. 5 Jahren benutzt werde. Da auch der Aus­gang eines evtl. Streitverfahrens zur Durchsetzung von Gewährleistungs­ansprüchen ungewiß sei-, werde seitens der Gutachter vorgeschlagen, ent­sprechend dem derzeitigen Zustand des Sportplatzes eine neue Tennendecke aufzubringen. Dies bedeute zum einen, daß die aufgetretenen Schäden aus­geräumt und zum anderen eine dauerhafte Nutzung (nach Erfahrungswerten 10 und mehr Jahre) gewährleistet sei. Für die Zukunft sei darüber hinaus durch die Einstellung eines eigens hierfür einzusetzenden Arbeiters eine bessere Wartung und Pflege des Platzes, als dies in der Vergangenheit der Fall war, gewährleistet.

Unter diesen Vorgaben habe man Kostenangebote von der Firma Ohl sowie als Alternative von zwei weiteren Firmen eingeholt. Das kostengünstigste Angebot liege von der Firma Steeg, Oelsberg, vor. Seitens des Kreis­ausschusses liege bereits eine Entscheidung vor, an diese Firma den Auf­trag zu vergeben und die Hälfte der hierdurch entstehenden Kosten zu über­nehmen. Die Verwaltung schließe sich dem an (Beteiligung der Stadt mit 50 %). Die Arbeiten sollten nach Möglichkeit kurzfristig ausgeführt werden, um nach Sperrung des Platzes in den Wintermonaten zu Beginn des Jahres 198^ wiederum eine ordnungsgemäße Sportanlage Vorhalten zu können.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) richtet an die Verwaltung die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenbeteiligung von 50 : 50 ausgehandelt wurde. Nach dem abgeschlossenen Vertrag richte sich die Übernahme der Unterhaltungskosten zwischen der Stadt und den Schulträgern nach den An­teilen der Nutzungszeiten.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, man habe die Verträge berücksich­tigt, dürfe aber nicht übersehen, daß es sich hier nicht um reine Unter­haltungskosten, sondern um eine besondere Reparaturmaßnahme handele.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt ergänzend, er halte es für geboten, in genauer Auslegung des genannten Vertrages die Kostenbeteiligungen zu ermitteln. Er bittet daher, die Nutzungsanteile und dementsprechend auch die Kostenbeteiligung nochmals zu überprüfen. Eine pauschalierte Kosten­teilung zum jetzigen Zeitpunkt könne dazu führen, daß sich der Kreis für die Zukunft auf den hier gewählten Verteilungsmaßstab berufe.

Der Vorsitzende erklärt, im vorliegenden Falle könne nicht allein der ausgehandelte Vertrag Maßstab für die Kostenbeteiligung sein. Dies bedingten die besonderen Umstände, so z. B. die offenstehende Frage, wer für die

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