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Nach der Uberstellung eines noch ausstehenden Fahrzeuges für den Strahlenmeßtrupp, die in Kürze erfolgen wird, verfügt der Kreis über das notwendige Gerät, um auch besonderen Gefahren begegnen zu können. Das schließt jedoch nicht aus, daß bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder zukünftigen Übungen der Bedarf an weiterem Gerät erkannt wird. Möglicherweise werden noch aus der Auswertung des Tschernobyl- Unfalls Konsequenzen zu ziehen sein.
Da die Aufstellung der Pläne in Zusammenarbeit mit der Be zirksregierung und den anderen Kreisen/Stadtverwaltungen erfolgt ist, verfügen die Nachbarkreise über die gleichen Planungsunterlagen. Eine Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen ist daher gewährleistet.
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Abschließend möchte ich feststellen, daß es sich bei den derzeitigen Vorsorgeplanungen nicht um eine endgültige Festschreibung von Maßnahmen handeln kann, sondern entsprechend neuen Erkenntnissen weitergeschrieben werden muß.
g vom 1986 . IX
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g vom 1986 ^ IX
Mit freundlichen Grüßen
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