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Dieser Plan, der die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei einem Störfall im Kernkraftwerk beinhaltet, wurde von der Bezirksregierung Koblenz ab 25.11.1985 öffentlich ausgelegt.
Aus diesem Plan heraus haben die betroffenen Kreis- und Stadtverwaltungen in Abstimmung untereinander Detailpläne für ihren Bereich entwickelt.
Der für den Westerwaldkreis aufgestellte Plan wurde ab dem 07.02.1986 in meiner Verwaltung offengelegt und u. a. auch von Ihrem Fraktionskollegen, Herrn Willi Bode, eingesehen .
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Da nach den Vorgaben der Bezirksregierung Evakuierungsmaßnahmen nur für den Bereich der Zentralzone (1,5 km Radius) und der Mittelzone (10 km Radius) erforderlich sind, sind für den Westerwaldkreis, der mit den westlichen Kreisteilen in der Außenzone liegt, keine einschneidenden Maßnahmen wie Evakuierung oder Ausgabe von Jodtabletten ^ vorgesehen.
Der Westerwaldkreis ist lediglich bei der Verkehrslenkung und dem Aufbau von Notfallstationen gefordert. Der Aufbau von Notfallstationen wurde bereits von KatS-Einheiten praktisch erprobt.
Der Westerwaldkreis ist in der günstigen Lage, über 2 ABC- Züge, eine Chemie- und Strahlenschutzgruppe (vormals Dekon- Gruppe) sowie einen Strahlenmeßtrupp zu verfügen. Im Hinblick auf das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich wurden diesen Einheiten Fahrzeuge und Gerät vom Land übergeben.

