Akte 
Sitzung 28. August 1986
Entstehung
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Der Stadt sind zu erstatten:

die vorgelegten Kosten für den Kanalanschluß-

beitrag in Höhe von 19.071,03 DM

die Kanal hausanschlußkosten in Höhe von 1.732,97 DM

Der Gesamtkaufpreis in Höhe von 50.174,-- DM

ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach

Abschluß des notariellen Kaufvertrages, soweit er

nicht mit dem Kaufpreis unter 2. verrechnet werden

kann.

Herr Rudolf Roßbach überträgt auf die Stadt folgende Grundstücke:

- Flur 33, Parzelle 5142 = 1.254 m^ und

- Flur 33, Parzelle 5139 = 2.511 nf

zusammen also 3.765 m^

zum Preise von 8,-- DM/m^; das sind insgesamt 30.120,-- DM.

Die Vertragsnebenkosten gehen zu Lasten von Frau Roßbach. Die Ehe­leute Roßbach bzw. deren Rechtsnachfolger müssen sich verpflichten, das städtische Baugrundstück innerhalb von 4 Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu bebauen und den Betriebssitz des Omni­busbetriebes Rudolf Roßbach bzw. dessen Nachfolgefirma dorthin zu ver­legen. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so steht der Stadt ein Rückkaufrecht zum Einstandspreis zu.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen

b) Verkauf eines Baugrundstückes in der Siegstraße an Herrn Dr. Possel-Dölken Vorlage Nr. 169 b

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt sich befangen im Sinne des § 22 Abs. 1 GemO und verläßt den Sitzungssaal. Den Vorsitz übernimmt der I. Beigeordnete Dr. Hütte.

Dieser stellt den in der Vorlage Nr. 169 b unterbreiteten Beschlußvorschlag zur Diskussion mit dem Hinweis, der Haupt- und Finanzausschuß habe dem Stadtrat einstimmig eine gleichlautende Entscheidung empfohlen.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, er äußere Bedenken gegen den Verkauf des Baugrundstückes in der Siegstraße. Bislang habe man dieses Grundstück vorgehalten, um dieses ggf. zur Realisierung von Sanierungsvorhaben heran­ziehen zu können. Diese Vorhaltung sei nach wie vor geboten, da noch nicht alle Sanierungsmaßnahmen einvernehmlich geregelt seien. Moniert wird darüber hinaus, daß dieses Baugrundstück nicht im Wochenblatt öffentlich zum Ver­kauf angeboten wurde. In früherer Zeit hätten sich schon Kaufinteressenten um den Erwerb dieses Grundstückes bemüht, so z. B. auch der Direktor des Amtsgerichtes Dr. Rüb. Durch die jetzt gewählte Praxis könne der Eindruck entstehen, der Bürgermeister habe einseitig zu seinem Vorteil den dienst­lich bedingten Informationsvorsprung genutzt.

I. Beigeordneter Dr. Hütte widerspricht diesen Darlegungen und verweist nochmals auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluß des Haupt- und Finanz­ausschusses, der u. a. damit begründet wurde, daß es im Interesse der Stadt liege, wenn der Bürgermeister seinen dauernden Wohnsitz in Montabaur nehme. Darüber hinaus sei auch die Begründung zur Preisfestlegung ein Beweis dafür, daß eine Übervorteilung nicht gegeben ist.

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