Akte 
Sitzung 28. August 1986
Entstehung
Einzelbild herunterladen

I.

- 4 -

Nichtöffentliche Sitzung

Der Vorsitzende stellt nach Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Rats- mitglieder fest, daß gegen die ordnungsgemäße Ladungsfrist sowie den Inhalt der Tagesordnung keine Einwendungen erhoben werden. Anträge auf Abänderung der Tagesordnung ergehen nicht.

Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Tausch von Grundstücken zwischen der Familie Roßbach und der Stadt Montabaur' im Industriegebiet - Vorlage Nr. 169 a

Ergänzend zur Beschlußvorlage Nr. 169 a wird den Mitgliedern des Stadt­rates zur Kenntnis gegeben, daß sich Herr Roßbach kürzlich nochmals an die Verwaltung gewandt habe und dabei erklärte, er akzeptiere grundsätzlich die mit dem Grundstücksgeschäft verbundenen und in der Vorlage Nr. 169 a aufgeführten Bedingungen. Er habe jedoch Bedenken bezüglich der Forderung zur Betriebssitzverlagerung. Unvorhersehbare Umstände könnten dazu führen, daß die Betriebssitzverlagerung innerhalb des genannten 4-Jahres-Zeit- raumes nicht realisierbar sei. Zur Währung seiner betrieblichen Interessen schlage er daher folgende Ergänzung des Beschlußtextes vor:

"Das jetzige Betriebsgrundstück Steinweg 43 kann Herr Roßbach solange weiter mitbenutzen, bis er dafür einen anderen geeigneten Nutzungszweck gefunden hat."

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er verstehe diese erneut von Herrn Roßbach vorgetragenen Bedenken nicht, zumal er in einem persön­lichen Gespräch mit Herrn Roßbach zum Ausdruck gebracht habe, es gehe der Stadt lediglich darum festzulegen, daß das Grundstück im Industrie­gebiet "Alter Galgen" bebaut und betrieblich genutzt wird. Diese Forderung werde erhoben, um Spekulationsgeschäfte zu unterbinden. Seitens der Stadt sei auch nicht die Forderung erhoben worden, daß das Betriebsgrundstück Steinweg 43 nicht mehr betrieblich mitgenutzt werden könne. Eine Modifi­zierung des Beschlußtextes entsprechend der Vorlage Nr. 169 a halte er daher nicht für erforderlich.

Ratsmitglied Diel (FWG) plädiert dafür, die Grundstücksgeschäfte nicht mit Forderungen zur betrieblichen Verlagerung zu verbinden. Er schlägt daher vor, um den Bedenken von Herrn Roßbach Rechnung zu tragen, die ent­sprechenden Regelungen aus dem Beschlußtext herauszunehmen.

Die nachfolgende Diskussion macht jedoch deutlich, daß die Mehrheit des Rates der Argumentation des Vorsitzenden folgt und eine Änderung des Be­schlußtextes ablehnt.

Nach Abschluß der Diskussion stellt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken die Beschlußvorlage Nr. 169 a zur Abstimmung.

Es ergeht folgender Beschluß:

1. Die Stadt Montabaur verkäuft an Frau Margit Roßbach, Montabaur, das Grundstück Flur 45, Nr. 99 = 2.631 m^ und von dem Flurstück Nr. 97 in der Flur 45 eine noch zu vermessende Teilfläche von 39 rtf, wie sie in der Anlage schraffiert gekennzeichnet ist, zusammen also 2.670 m^ zum Preise von 11, DM = 29.370,-- DM.