Akte 
Sitzung 19. Juni 1986
Entstehung
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Die Verwaltung erklärt, in einer der vorangegangenen Sitzungen habe man diesen Ausbaubereich angesprochen und dabei festgelegt, die Pflasterung in der Oberen Plötzgasse bis zur Einfahrt des Pfarrhauses durchzuführen. Diese Aussage sei ergangen, nachdem vom Verbandsgemeindewerk in der genannten Straße Kanal- baumaßnahmen ausgeführt wurden. Der Ausbaubereich für die Kanalbaumaßnahme habe sich zwar weiter in die Straße erstreckt, man habe dennoch festgelegt, nicht die gesamte Ausbaustrecke zu pflastern. Der verbleibende Ausbaubereich sollte wieder bituminös befestigt werden.

Die Verwaltung sagt zu, die Ausführung der Arbeiten vor Ort zu überprüfen und für eine Erledigung nach den gefaßten Beschlüssen Sorge zu tragen.

e) Ausweisung von Unterständen für Müll Container bei Bauplanungen im inner- städtischen Bereich

Ratsmitglied Schweizer (FMG) verweist auf vielfache Klagen hinsichtlich der unbefriedigenden Unterbringung von Müll Containern, insbesondere im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes. Er bittet die Verwaltung um Auskunft, welche rechtlichen Möglichkeiten gegeben seien, um einen ordnungsgemäßen Unterstand bereits frühzeitig, d. h. bei Planungen festzulegen.

Die Verwaltung gibt zur Kenntnis, daß insbesondere bei den im Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes in jüngster Zeit durchgeführten Bauvorhaben jeweils mit in die Planung die Ausweisung eines Unterstandes bzw. eines gesonderten Raumes für die Unterbringung von Müllcontainern aufgenommen wurde. Die Proble­matik für die Unterbringung der Müll Container ergebe sich meist erst im Nach­hinein, und zwar dann, wenn die hierfür vorgesehenen Räume einer anderweiti­gen Nutzung zugeführt würden und damit ein ordnungsgemäßer Unterstand nicht mehr vorhanden sei. Dies sei z. B. auch bei dem Bauvorhaben Schröder der Fall gewesen. Der Bauherr habe im Nachhinein die Verwaltung um Bereitstellung eines geeigneten Platzes ersucht. Man habe dies jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt, da sonst Berufungsfalle zu erwarten seien. Bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten wird darauf verwiesen, daß die Kreisverwaltung als Untere Bauaufsichtsbehörde auf die Mißstände hingewiesen und ersucht werden könne, für die Erfüllung der Bauscheinauflagen Sorge zu tragen.

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f) Parkplatz Elisabethenstraße

Ratsmitglied Mahl (CDU) erinnert an seine Aussagen in der vorangegangenen Stadtratsitzung, mit denen er den ungeordneten Betrieb auf dem Parkplatz in der Elisabethenstraße moniert hat. Seine Kritik richtet sich insbesondere darauf, daß ein Taxi-Unternehmen bis zu sechs der Einstellplätze blockiere. Trotz der von ihm vor einigen Mochen vorgetragenen Beschwerde habe er - so Ratsmitglied Mahl - bislang keine Verbesserung der Situation feststellen können.

Die Verwaltung erklärt, das vorgetragene Problem sei ihr bekannt. Man habe die Vollzugsbeamten auch angewiesen, verstärkt auf diesem Parkplatz Kontrol­len durchzuführen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Benutzung der Parkuhren durch die Taxi-Fahrer zu richten. Im Rahmen dieser Kontrollen seien kaum einmal Verkehrsverstöße registriert worden, d. h. die Parkuhren würden ordnungsgemäß bedient und es sei von daher rechtlich prob­lematisch, dem Taxi-Unternehmen die Benutzung des Parkplatzes zu untersagen. Von seiten der Verwaltung wird jedoch zugesagt, die Angelegenheit im Auge zu behalten und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

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