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Die vorgezogene Bürgerbetelllgung gemäß § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird ln der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf Dauer von 4 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Betelllgungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG elnzulelten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse die Ratsmltglleder Eschenauer, Franz-Josef (FWG), Lorenz, Reinhard (FWG), Schneider, Helga (CDU) und Wahl, Wilhelm (CDU) nicht tellgenom- men.
Punkt 10: Beratunq und Beschlußfassunq über die Änderunq des Bebauunqsplanes "Llndchen"
- Vorlage Nr. 167 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf vorangegangene Diskussionen ln der Ausschußsitzung, entsprechend der die Verwaltung mit Herrn Plwowarsky Verhandlungen führen sollte, mit dem Ziel, daß dieser sein Grundstück Im unteren Bereich mit hochstämmigen Bäumen bepflanzt, um die Tennishaile abzuschirmen. Es wird zur Kenntnis gegeben, daß diese Gespräche Inzwischen geführt wurden und Herr Plwowarsky die Bereitschaft erklärt hat, Bepflanzungsmaßnahmen vorzunehmen. Inzwischen sei der Verwaltung ein Schreiben der Firma Berthold Noll, Nomborn (Gartenbauunternehmen) vorgelegt worden, aus dem hervorgeht, daß sich die Firma Noll für die Auftragserteilung durch Herrn Plwowarsky bedankt, allerdings zum Ausdruck bringt, daß wegen der fortgeschrittenen Vegetation diese Arbeiten derzeit nicht ausgeführt werden können. Zugleich wird jedoch die Zusage erteilt, die Arbeiten zum nächstmögllchen Termin Im Herbst 1986 auszuführen.
I. Beigeordneter Dr. Hütte (CDU) erklärt, er habe Bedenken, ob aufgrund der zuvor erteilten Informationen auch tatsächlich die Gewähr dafür gegeben Ist, daß die Bepflanzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Er regt an, Überlegungen anzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Ausführung der Bepflanzungsmaßnahmen sicherzustellen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, für die heutige Sitzung stehe die Entscheidung zur Änderung des Bebauungsplanes "Llndchen" an. Dieses Änderungsverfahren könne nicht verknüpft werden mit Bedingungen, die den Vollzug der Bepflanzungsmaßnahmen sicherstellen.
Ratsmitglied Manns (CDU) erklärt, die von Herrn Plwowarsky gegebene Zusage erscheine Ihm ausreichend. Man solle dem ln Ansehung der Person Glauben schenken.
Nachdem weitere Wortmeldungen nicht mehr gewünscht werden, stellt der Vorsitzende die Beschlußvorlage Nr. 167 zur Abstimmung.
Es ergeht folgender Beschluß:
1. Der Bebauungsplan "Llndchen" wird dergestalt geändert, daß die überbaubare Fläche des Flurstückes 2083/4 ln östlicher Richtung zur Weserstraße hin erweitert wird.
2. Durch diese Bebauungsplanänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BBauG durchgeführt wird.
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