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2. Beschlußvorschlag:
Die Anregung der Kreisverwaltung wird berücksichtigt. Die max. Dachneigung wird auf 36° festgesetzt.
2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und beschließt die Offenlage dieser Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Paul Müller (CDU) wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.
Punkt 9: Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanentwürfe
a) "Östliche Bahnhofstraße"
b) "Altstadt V"
- Vorlage Nr. 166 -
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der beiden vorgenannten Bebauungsplanverfahren getrennt voneinander durchzuführen. Es wird daraufhin zur Diskussion gestellt, an welcher Stelle die Trennung zwischen den beiden Planbereichen erfolgen soll.
Nach Auffassung der Verwaltung bietet sich als Trennungslinie zwischen den beiden Planbereichen eine in den Kleinen Markt einmündende Gasse an. Die Mitglieder des Stadtrates befürworten den Vorschlag.
Daran anschließend ergehen folgende Beschlüsse:
a) Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf "Östliche Bahnhofstraße" in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 07.05.1986 erstellt wurde. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Teilbereich des Vorderen Rebstockes, Östlicher Teil der Bahnhofstraße vom Kleinen Markt bis zur Einmündung Wall Straße.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von 4 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung haben wegen Sonderinteresse die Ratsmitglieder Jochen Keil (CDU) und Christa Stendebach (SPD) nicht teil genommen.
b) Der Stadtrat stimmt dem Bebauungsplanentwurf "Altstadt V" in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch die Verwaltung mit Datum vom 07.05.1986 erstellt wurde.
Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Östlicher Teil der Kleinen Marktes/Großer Markt/Sauertal Straße/ Elisabethenstraße/Östlicher Teil der Kirchstraße.
g vom 1986 . IX
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