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Ratsmitglied Widner (SPD) richtet an die Verwaltung die Frage, welche Höhenfestlegung für das Gebäude Kleiner Markt 15 vorgesehen sei. Die Beschlußvorlage Nr. 164 (Anlage Nr. 4 zur Niederschrift) enthalte seines Erachtens hierzu auf Seite 2 Ziffer 1.5 keine hinreichend klaren Aussagen.
Nach der sich hierzu anschließenden Diskussion unterbreitet der Vorsitzende den Vorschlag, die Regelung zu Ziffer 1.5 wie folgt abzuändern:
"Die Firsthöhe des Gebäudes Kleiner Markt 15 darf die vorhandene Firsthöhe des Gebäudes Kleiner Markt 13 nicht überschreiten."
Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Rates. Daran anschließend wird die Beschlußvorlage Nr. 164 zur Abstimmung gestellt.
Es ergeht folgender Beschluß:
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1. Der Rat nimmt Kenntnis von den durch Herrn Kurt Thewalt, Köln, - vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Jacobs und Partner - vorgebrachten Bedenken bzw. Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes - siehe Anlage Nr. 4
zur Niederschrift - und beschließt, daß diese mit Ausnahme der Bedenken hinsichtlich der Festlegung der Gebäudehöhe zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt werden.
2. Der Rat stimmt der Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. §§ 10 BBauG,
24 GemO.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen.
Punkt 8: Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf "Obere Koppel Straße" im Stadtteil Eigendorf im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Vorlage Nr. 165 -
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1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG vorgebrachten Anregungen
a) der Kevag Koblenz
b) der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvorschlägen: a) Kevag Koblenz:
1. Die Kevag regt an, in die Begründung zum Bebauungsplan den Hinweis aufzunehmen, daß die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der Schutzstreifen vor Beginn der Planung mit der Kevag abzustimmen sei, damit die nach den VDE-Bestimmungen erforderlichen Sicherheitsabstände
von den Gebäuden zu den Leiterseilen eingehalten werden.
2. Besch!ußvorschlaq:
Die Anregung der Kevag wird berücksichtigt. In die Begründung zum Bebauungsplan wird aufgenommen, daß die Ausführungsart der Gebäude im Bereich der Schutzstreifen vor Beginn der Planung mit der Kevag abzustimmen ist.
b) Kreisverwaltunq des Westerwaldkreises:
1. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, daß die vorgesehene max. Dachneigung von 30° in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten fuhren würde da insbesondere Fertighäuser eine höhere Dachneigung hätten.
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