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Der Vorsitzende stellt die Beschlußvorlage Nr. 162 zur Diskussion.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, er halte es für angezeigt, ln den Bebauungsplan konkrete Aussagen hinsichtlich der möglichen Höhe der Bebauung Im Bereich des Schutzstreifens für die einzelnen Grundstücke aufzunehmen. Dies erspare den Grundstückseigentümern gesonderte Verhandlungen mit der Kevag, und es sei darüber hinaus so auch sichergestellt, daß jeder Grundstückseigentümer eine Glelchbehandlung erfahre. Er schlägt daher vor, der Anregung der Kevag nicht zuzustimmen.
Die Verwaltung erwidert, man habe mit der Kevag eine Unterredung geführt mit dem Ziel, die Kevag von der Praktikabilität der zuvor genannten Regelung zu überzeugen. Die Kevag habe Ihrerseits jedoch erklärt, nach deren Auffassung seien Individuelle Höhenfestlegungen für Gebäude Innerhalb des Schutzstreifens unerläßlich, da die Planungen Im Elnzelfall, so z. B. hinsichtlich der Dachneigung, berücksichtigt werden müßten. Im übrigen wurde darauf verwiesen, daß dieses Verfahren ln der Vergangenheit - und diese Aussage wird von der Verwaltung bestätigt - zu keinerlei nennenswerten Problemen geführt hat.
Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, der von der Kevag ausgesprochenen Anregung zuzustimmen.
Der Vorsitzende stellt die Beschlußvorlage Nr. 162 zur Abstimmung.
* Es ergeht folgender Beschluß:
1. Die Bedenken und Anregungen des Herrn Werner Diel vom 09.05.1986 werden zurückgewiesen.
2. Die Anregung der Kevag vom 12.03.1986 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1: 23 Ja-Stimmen
zu Ziffer 2: 21 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Werner Diel (FWG) wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht tellgenommen.
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b) Beratung und Beschlußfassung des Bebauungsplanes "Feldchen" als Satzung (§ 10 BBauG)
- Vorlage Nr. 163 -
1. Der Rat stimmt dem Bebauungsplan "Feldchen" ln der Form zu, wie er dem Rat ln der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und mit Datum vom 20.01.1986 von der Verbandsgemelndeverwaltung Montabaur erarbeitet wurde.
2. Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gern. §§ 24 GemO, 10 BBauG. Abstimmungsergebnis: einstimmig.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Werner Diel (FWG) wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht tellgenommen.
Punkt 7: Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" (Ecke Kleiner Markt/ Steinweg)
- Vorlage Nr. 164 -
- Anlage 4 -
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