13 -
- 13 -
Der Stadtrat beschließt, für das Grundstück Flur 14, Flurstück 3, eine Dachneigung von 26° zuzulassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
Punkt 5: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Saubitz/Wurstwiese" im Stadtteil Horressen
- Erweiterung des Geltungsbereiches in nördlicher Richtung und Reduzierung der privaten Grünfläche auf 5 m bzw. 3 m -
- Vorlage Nr. 161 -
Ratsmitglied Widner (SPD) verweist auf die Diskussion in der vorangegangenen gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses entsprechend der Übereinkunft erzielt wurde, von der Ausweisung weiterer Bürgersteigflächen Abstand zu nehmen, d. h. es soll lediglich der bereits vorhandene Bürgersteig in der Verlängerung der Auerhahnstraße ausgewiesen und darüber hinaus der Planentwurf dergestalt abgeändert werden, daß der Bürgersteig östlich der Verlängerung der Auerhahnstraße entfallt. Diese Aussage wird von der Verwaltung sowie den Ratsmitgliedern bestätigt.
Es ergeht anschließend folgender Beschluß:
1. Der Rat beschließt die Änderung des o. a. Bebauungsplanes wie folgt:
1.1 Der Geltungsbereich wird in nördlicher Richtung unterhalb des früheren Feldweges um die Parzellen 717/2, 2284/1 und 2285/1, Flur 7, erweitert. Dieser Bereich wird überwiegend als private Grünfläche mit einem Pflanzgebot ausgewiesen.
1.2 Die an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches ausgewiesene private Grünfläche wird von 10 m auf 5 m und die privaten Grünstreifen an der östlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze werden von
5 m auf 3 m reduziert.
Der an der nördlichen Seite der früheren Geltungsbereichsgrenze gelegene Grünstreifen soll entfallen.
2. Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG verzichtet, da sich die Änderung/Erweiterung nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
3. Der Rat stimmt dem vorgelegten Planentwurf in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung vorgelegt und von der Verwaltung mit Datum vom 13.06.1986 erstellt wurde und beschließt gleichzeitig die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Abstimmungsergebnis: einstimmig.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Werner Diel (FWG) wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
3 vom 1986 . IX
3 vom 1986 . IX
9'vom 1986
TV
vom
986
IX
Punkt 6: Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Feldchen" im Stadtteil Horressen
a) Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplanentwurf - Vorlage Nr. 162 -
14 -

