Akte 
Sitzung 19. Juni 1986
Entstehung
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ratur eines hauptsammlerähnlichen Bauwerkes handele. Auch die Tatsache, daß der verlegte Entwässerungskanal Schmutz- und Straßenoberflächenwasser aus mehreren Straßenzügen aufnehme, bestärke ihn in seiner Auffassung, daß die Stadt Montabaur hier nicht zu einer Kostenbeteiligung herangezogen werden könne. Seines Erachtens komme die Inanspruchnahme der Gemeinden nur dann in Betracht, wenn die Kanalbaumaßnahme der Entsorgung eines Straßenzuges oder eines Baugebietes diene und mithin die Möglichkeit zur Abrechnung von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen gegeben sei. Im vorliegenden Falle seien die Kosten jedoch wegen der Vielzahl der von der Baumaßnahme betroffenen Straßenzüge nicht umlegungsfähig.

Seitens der Verwaltung wird erklärt, man sei gegenteiliger Auffassung, d. h. es handele sich nicht um eine Instandsetzungs-,sondern Ausbaumaßnahme.

Dies begründe für die Stadt die Verpflichtung zur Übernahme eines 25 %igen Kostenanteiles entsprechend der mit der Verbandsgemeinde abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

In der sich anschließenden Diskussion wird deutlich, daß sich die Mehrheit der Ratsmitglieder nicht der Argumentation der Verwaltung anschließt. Rats­mitglied Widner (SPD) stellt daraufhin den Antrag, die Beschlußvorlage Nr.

159 a unter Ausklammerung der erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 63099.982 zur Abstimmung zu stellen und die Entscheidung über vorgenann­te Haushaltsüberschreitung zurückzustellen, bis die rechtliche Situation zweifelsfrei geklärt ist.

Der Vorsitzende stellt daraufhin die Beschlußvorlage Nr. 159 a zur Abstimmung. Es ergeht folgender Beschluß:

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von den in der Anlage Nr. 1 aufgeführten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985 und stimmt den gleichfalls in Anlage Nr. 1 aufgeführten erheblichen über­und außerplanmäßigen Ausgaben (ausgenommen Pos. 6/HHSt. 63099.982) für das Haushaltsjahr 1985 zu. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

Zur Erörterung der Problematik hinsichtlich der noch ungenehmigten Haushalts­überschreitung schlägt der Vorsitzende die Anhörung des Gemeinde- und Städte­bundes zur rechtlichen Bewertung sowie zu der Frage, wie dies in anderen Städten praktikziert werde, vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage sollte im Anschluß daran eine gemeinsame Erörterung zwischen dem Werks­ausschuß der Verbandsgemeinde und dem Haupt- und Finanzausschuß der Stadt vorgesehen werden.

g vom 1986 . IX

3 vom 1986 . IX

cpvom 1986 . 'IX

Der Stadtrat nimmt zustimmend Kenntnis von den in der Anlage Nr. 3 aufgeführ­ten unerheblichen außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1985 und stimmt den in gleicher Anlage aufgeführten erheblichen überplanmäßigen Aus­gaben für das Haushaltsjahr 1985 zu.

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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Punkt 4: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg"

- Änderung der Dachneigung für das Grundstück Flur 14, Nr. 3

- Vorlage Nr. 160

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