Akte 
Sitzung 19. Juni 1986
Entstehung
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Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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b) Tausch von Grundstücken im Industriegebiet zwischen Herrn Roßbach und der Stadt Montabaur - Vorlage Nr. 152 -

Der Vorsitzende verweist auf die Diskussion in der vorangegangenen Haupt- und Finanzausschußsitzung und richtet an die Ratsmitglieder die Frage, ob noch das Wort zur Sachdiskussion gewünscht werde.

Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, er habe in dieser Angelegenheit mit Herrn Roßbach gesprochen/und dieser habe ihn beauftragt, in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu geben, daß aus dem angestrebten Grundstückstausch nicht ge­schlossen werden könne, daß er seinen Betrieb in der Stadt vollkommen aufgibt. Er würde eine teilweise Verlagerung seines Betriebes entsprechend seinen finanziellen Möglichkeiten vornehmen. Dies bedeute jedoch nicht, daß er inner­halb der genannten Frist den Omnibusbetrieb im Stadtgebiet vollkommen Stil lege.

Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt, aufgrund der vorstehenden Aussagen die Entscheidung über den Grundstückstausch gemäß Vorlage Nr. 152 zu vertagen.

Vor einer endgültigen Entscheidung solle unmißverständlich geklärt werden, zu welchen Bedingungen dieser Grundstückstausch erfolge.

Nachdem weitere Wortmeldungen zu diesem Beratungsgegenstand nicht gewünscht werden, stellt der Vorsitzende den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

c) Verkauf eines Baugrundstückes im Industriegebiet an Herrn Walter Winken- bach, Montabaur-Elgendorf - Vorlage Nr. 153 -

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des städtischen Baugrundstückes Flur 45,

Nr. 103/1 an Herrn Walter Winkenbach, Weststraße 31, Montabaur-Elgendorf, zu. Der Kaufpreis für das 2 251 nf große Grundstück beträgt 11,-- DM/m^, insgesamt also 24 761,-- DM. Der Stadt Montabaur sind zu erstatten die vor­gelegten Kosten für

- Kanalanschlußbeitrag 16 076,70 DM und

- Kanal hausanschlußkosten 916,56 DM.

Der Gesamtkaufpreis von 41 754,26 DM ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten trägt Herr Winkenbach.

Herr Winkenbach muß sich verpflichten, das Kaufgrundstück innerhalb von 3 Jahren nach Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch einer baulichen Nutzung im Rahmen der Regelungen des Bebauungsplanes "Alter Galgen" zuzufüh­ren. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann die Stadt die Rück­übertragung zum Einstandspreis verlangen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig.

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Punkt 2: Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträgen

a) Vergabe eines Planungsauftrages zur städtebaulichen Gestaltung des Grund­stückes Wilhelm-Mangels-Straße - Ecke Wall Straße

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